neues ElektroG – reiner Symbolaktionismus

Elektroschrott Foto: Paul-Georg Meister, pixelio.de

Der Gesetzesentwurf zum ElektroG ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Durch den Papierverbrauch schadet er der Umwelt mehr, als dass er ihr nützt. Der Entwurf ist zu missbrauchsanfällig und bietet zu viele Schlupflöcher. Dass Vertreiber für die Abholleistung beim privaten Haushalt ein Entgelt verlangen dürfen, ist eine Lizenz zum Gelddrucken. Dem gegenüber sind die Kommunen verpflichtet, Bring- und /oder Holsysteme einzurichten, sehen dafür aber keine müde Mark.

Insgesamt ist die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs viel zu ungenau und nicht förderlich. Bei der Rücknahmepflicht von Vertreibern kann es nicht nur um die Verkaufsfläche gehen, sondern auch der Umsatz muss mit einbezogen werden. Zudem ist nicht eine mengenmäßige sondern eine qualitative Erfassung zur optimalen Verwertung notwendig. Ohnehin ist ein Pfandsystem mit Erfassung über Wertstoffhöfe der bessere Weg. Wir müssen aber zuallererst dahin kommen, dass Elektrogeräte eine Mindestnutzungsdauer erfüllen müssen. Frankreich hat uns mit dem Verbot der geplanten Obsoleszenz ein gutes Beispiel gegeben.

Geräte sollen leicht reparierbar sein und Ersatzteile in ausreichender Menge und Dauer verfügbar sein. Batterien müssen leicht entnommen und ausgetauscht werden können. Das fordern wir auch in unserem Antrag. Dass die Annahme von Geräten mit enthaltenen Batterien verweigert werden kann, obwohl diese Batterien oft sehr schwer zu entnehmen sind, ist an Frechheit nicht zu überbieten. Die Bundesregierung entfaltet hier reinen Symbolaktionismus. Zum Umweltschutz trägt er nicht bei.