Schutz für Menschen vor militärischen Fluglärm im Bundestagsverkehrsausschuss abgelehnt.

In zahlreichen Regionen Deutschlands ist die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch militärischen Fluglärm sehr hoch. Dazu hat DIE LINKE einen weitreichenden Antrag (Drs. 17/5206) eingebracht, der die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner besser schützen soll. Zentraler Punkt der Antrag ist die Forderung der Linksfraktion nach Gleichbehandlung des zivilen und des Militärischen Fluglärms von Seiten des Gesetzgebers. Hierzu erklärt der saarländische Abgeordnete Thomas Lutze (Mitglied im Verkehrsausschuss):

„DIE LINKE hatte u.a. gefordert, dass der zivile und der militärische Fluglärm gesetzgeberisch gleich behandelt werden. Dies ist derzeit nicht der Fall. Bei militärischem Fluglärm gibt es

nur freiwillige Vereinbarungen, die nach Auffassung auch viele Anwohnerinnen und Anwohner nicht eingehalten werden. Verbindliche Klage- und Anhörungsrechte existieren hierbei nicht.

Abenteuerlich ist die Ablehnungsbegründung der CDU: Die Union will ausdrücklich keine Gleichbehandlung des Fluglärms. Dies wird aber im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP eindeutig gefordert, was die FDP auch bestätigten musste. Die FDP wiederum lehnt den Antrag der Linken ab, weil der Verkehrsausschuss für militärischen Fluglärm „nicht zuständig“ sei. Auch hier ein vorgeschobener Grund und sachlich schlicht falsch. Der Verkehrsausschuss ist für „Fluglärm“ zuständig. Eine Unterscheidung in den Parlamentsregularien sieht keine Differenzierung zwischen militärischen und zivilen Fluglärm vor.

Die Sozialdemokraten wiederum begründeten ihre Ablehnung damit, dass sie keine zunehmende Belastung der Bürgerinnen und Bürgern durch militärischen Fluglärm sieht. Für DIE LINKE ist diese Sichtweise eine politische Bankrotterklärung und ein Schlag ins Gesicht hunderttausender betroffener Anwohnerinnen und Anwohner.

Ein offenes Ohr für die von Fluglärm Betroffenen hat im Deutschen Bundestag nur DIE LINKE, weil selbst Die Grünen sich nur zu einer Enthaltung durchringen konnten. Die grüne Begründung: Ein Nachtflugverbot auf Militärflughäfen lehnen Die Grünen ab. Das sagt alles.“

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