Bernd Riexinger und Sabine Leidig zum Urteil gegen Christel Augenstein und Stuttgart 21

22.11.2017 Pressemitteilung von Sabine Leidig

Sabine Leidig und Bernd Riexinger:

„Christel Augenstein hatte vor mehr als einem Jahrzehnt als Oberbürgermeisterin der Stadt Pforzheim riskante Finanzgeschäfte getätigt und in sogenannte Swaps ‚investiert‘, um das Geld der Stadt zu mehren. Die Stadt verlor am Ende 57 Millionen Euro. Frau Augenstein wurde gestern vom Landgericht Mannheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Vergehen: Schwere Untreue zum Nachteil der Stadt.

Das Gericht akzeptierte nicht die Argumentation des stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki, zugleich der Verteidiger der Ex-OB, wonach seine Mandantin ‚übliche Geschäfte getätigt‘ habe.  Das Gericht argumentierte mit den Worten ‚Sie haben Handgranaten gekauft und keine Ostereier‘, die OB hätte die Vorgänge durchschauen können.

Nur 38 km Luftlinie und 54 Minuten Zugfahrt von Pforzheim entfernt findet ein Vorgang statt, der einige Parallelen zum aktuellen Gerichtsurteil aufweist. Für Stuttgart 21 werden offiziell 6,8 Milliarden Euro ausgegeben.

Laut neuer Prüfberichte des Bundesrechnungshofs vom Herbst 2016 kostet S21 bis zu zehn Milliarden Euro. Der damalige Bahnchef Rüdiger Grube hatte 2011 explizit festgestellt, die Projektkosten seien mit 4,5 Mrd. Euro ‚gedeckelt‘, bei höheren Kosten sei Stuttgart 21 ‚unwirtschaftlich‘.

Damit werden Steuergelder für Unwirtschaftlichkeit ausgegeben, also veruntreut. Seit Sommer 2016 liegt ein alternatives Ausstiegskonzept mit dem Titel ‚Umstieg21‘ vor. Die Verantwortlichen können also bei S21 aussteigen und auf ein sinnvolles Projekt umsteigen. Bei Fortsetzung des Projekts begehen die Verantwortlichen – namentlich Bahnchef Richard Lutz, Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla, aber auch die Vertreter der Projektpartner Stadt (OB Kuhn) und Land (MP Kretschmann) Untreue. Sie können nach §266 II in Verbindung mit §263 III Ziffer 2 StGB zu bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Swap-Geschäfte sind eher schwer zu durchschauen. Dass eine Halbierung der Gleiszahl einen Abbau von Kapazität darstellt, kann leichter erkannt werden. Dass eine Verdopplung der Projektkosten über das Limit, das als gerade noch wirtschaftlich bezeichnet wurde, zu ‚Unwirtschaftlichkeit‘ führt, liegt auf der Hand. Stuttgart 21 muss auch zu einem Fall für die Justiz werden.“

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Ausstieg aus Stuttgart 21 – Die Deutsche Bahn AG vor einem finanziellen Desaster bewahren

Rede Deutscher Bundestag 25. Februar 2915

 

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