Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel
Am 21. Dezember verkündete der EuGH das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den Emissionshandel (siehe dazu die Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter und Herbert Behrens). Fast zeitgleich erreichte uns eine umfangreiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel“ (Drs.-Nr. 17/8264).Nach der EU-Richtlinie 2008/101/EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem hat ab Januar 2012 für diesen Bereich die erste Handelsperiode begonnen. Sowohl gewerbliche als auch nicht- gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen seitdem für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid (CO2) eine Emissionsberechtigung (EB) abgeben. Vom Emissionshandel betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge durchführen, welche im Weiterlesen... Kommentar schreiben
Hintergrundpapier zu REDDplus
Ein älteres, aber umfangreicheres Papier zum Thema, insbesondere zu den methodischen Problemen und Risiken von REDD, geschrieben von Steph Grella und Uwe Wit, finden Sie hier. Analyse zum Emissionshandel: Klimaschutz oder Gelddruckmaschine?
Ramschware: CO2-Preis fällt unter 10 Euro
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Am 21. Dezember verkündete der EuGH das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den Emissionshandel (siehe dazu die
Der Link am Ende dieser Nachricht führt zu einem Text von Uwe Witt, welcher die ökologische Integrität des Emissionshandelssystems unter die Lupe nimmt. Der Artikel ist eine erweiterte und aktualisierte Version eines Beitrags für die aktuelle Ausgabe von 


