EEG: Diffizile Änderungen stiften Verwirrung

DSC05288Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Kurz vor Weihnachten (am 15.12.2016) hat der Bundestag ein EEG-Änderungsgesetz beschlossen. Zwei Aspekte betreffen Änderungen, für die ich mich stark gemacht hatte. Zum einen wurde die Sanktion für Anlagenbetreiber, die versäumt haben, ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden, abgemildert. Die jahrelang diskutierte (siehe hier) überzogene Sanktionsregelung ist zum Teil zurückgenommen worden. Bislang galt: Bei Anlagen wird die EEG-Vergütung bei Meldeversäumnis auf Null gesetzt. Viele Anlagenbetreiber hatten irrtümlich nicht gemeldet oder dachten fälschlicher Weise, sie hätten gemeldet. Da sie die Vergütung aber mitunter über zwei Jahre lang erhalten hatten, mussten sie diese in voller Höhe zurückbezahlen. Auch der Klageweg bestätigte dies fast immer.

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Unnachgiebig bei drastischen Strafen

DSC05297Die Bundesregierung zeigt sich weiterhin hartleibig bei den drakonischen Strafen für Anlagenbetreiber, die ihre Anlage zu spät bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben. Erneute Nachfragen von Eva Bulling-Schröter (Einzelfragen September und Kleine Anfrage) ergaben, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, diese Regelung zu lockern oder eine außergerichtliche Einigung zu finden. Auch ein Brief von Eva Bulling-Schröter an den Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, wurde unnachgiebig beantwortet. Der Fall eines Landwirtes, der 200.000 Euro zurückbezahlen muss, hatte in der Presse für Aufsehen gesorgt (vgl. taz, energieportal, ndr, Welt). DIE LINKE hatte diese massive Sanktionspraxis bereits 2014 und 2015 in kleinen Anfragen thematisiert (siehe auch hier). Von der Sanktionspraxis sind insgesamt rund 13.000 Anlagen betroffen. 

Wer haftet für die Ewigkeitskosten?

DSC09495Atomare Altlasten und die Nachsorge im Braunkohlebereich sind Milliarden-Aufgaben, deren Finanzierung alles andere als gesichert ist. Die Bundestagsabgeordneten der LINKEN Hubertus Zdebel und Eva Bulling-Schröter luden am Freitag zu einem Fachgespräch in den Bundestag zum Thema „Sicherung der Finanzierung von Nachsorgepflichten im Atom- und Kohlebereich“ bei dem die geschätzten Kosten-Prognosen aus beiden Bereichen auf den Tisch kamen. Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten angeregt mit den Gästen Hartmut Gassner (Anwalt und Mitglied der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“, KFK), Jochen Stay (.ausgestrahlt, Anti-Atom-Bewegung), Stefanie Langkamp (Klima-Allianz), Tobias Münchmeyer (Greenpeace), Swantje Fiedler (FÖS, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft) und Daniela Setton (Institute for Advanced Sustainability Studies, IASS Potsdam).

Mehr dazu: hier (Website Eva Bulling-Schröter). 

Und hier (Website Hubertus Zdebel).

EEG 2017 ist Gift für eine LINKE Energiewende

von Dr. Kirsten Tackmann, MdB

412 Seiten – das war der Änderungsantrag der Koalition zum EEG, der uns während der Ausschusssitzungen am Mittwoch auf den Tisch gelegt wurde. Allein das zeugt von einem sehr merkwürdigen Verständnis von souveränen parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsprozessen. Im federführenden Wirtschaftsausschuss wurden während der Beratung dann durch Zufall falsche, so von der Koalition selbst nicht beabsichtigte Zahlen gefunden und ad hoc handschriftlich korrigiert – weitere Fehler sind wohl vorprogrammiert. DIE LINKE hat dann auch folgerichtig die Abstimmung dort ebenso verweigert wie im Umweltausschuss. Im Agrarausschuss wurde eine Fortführung der Ausschusssitzung am Nachmittag erzwungen, damit wenigstens die Beschlussvorlage gesichtet werden kann.

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