Kleine Wasserkraft unter die Lupe genommen
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- 4 März 2014
Die Wasserkraftnutzung wird kontrovers diskutiert. Zum Einen ist sie als Erneuerbare Energie begrüßenswert. Zum Anderen verhindert sie durch den zumeist querverbauenden Charakter die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Tiere und Geschiebe. Hinzu kommt die Tötung von wandernden Fischen. Einerseits im Oberwasser der Wasserkraftanlagen in den Turbinen durch mangelhafte Einstellung der Anströmgeschwindigkeit, der Rechen- und/oder der Turbinenart. Andererseits im Unterwasser durch fehlende Einhaltung des Mindestwasserabflusses. Vor Allem die kleine Wasserkraft mit Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW stehen dabei in der Kritik, weil hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr zu den Kosten - im Sinne von ökologischen Kosten - hin verschoben ist. Der Nutzen am Gesamtstrombedarf in Deutschland beträgt in etwa 0,3 Prozent. Auch die Bundesregierung steht der Wasserkraft nicht ganz unkritisch gegenüber. So antwortet sie auf die aktuelle Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zu den Auswirkungen der Kleinen Wasserkraft bei Anlagen mit bis 1 MW Leistung: "Die Auswirkungen von Querbauwerken auf die biologische und die morphodynamische Durchgängigkeit und die Biodiversität können erheblich sein. Die Wasserkraftnutzung beeinträchtigt zusätzlich den Fischabstieg."
So wird zum Beispiel dem Horinzontalrechen nach Ebel 2013 und auch schräggestellten Rechen seitens der Bundesregierung ein gutes Zeugnis ausgestellt, was die biologischen und technischen Eigenschaften, sprich Abwehr von Treibgut und Fischen, angeht. Die Turbinen vom Typ Pelton, Ossberger und Francis stehen dem gegenüber durch ihre großen Fischsterblichkeitsraten in keinem guten Licht da. Die „maßgebliche Bedeutung für die Schädigung von Fischen am Kraftwerk“ stellt aber laut Bundesumweltministerium das „Verhältnis des Turbinendurchflusses zum Abfluss im Gewässer“ dar. Je höher also der Wasseranteil ist, der zur Stromgewinnung abgezweigt wird, desto größer sind die negativen Folgen auf die im Gewässer lebenden Fische. Entscheidend für die Schwere der biologischen Auswirkungen ist aber auch die Herstellung der Durchgängigkeit flussauf- und flussabwärts und der Mindestwasserabfluss.
Im Jahr 2010 sind schätzungsweise 283 Tonnen Aal an Wasserkraftanlagen zu Tode gekommen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort aussagt. Laut §35 des Wasserhaushaltgesetztes (WHG) darf die Nutzung der Wasserkraft nur zugelassen werden, so die Bundesregierung weiter, "wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden". Dabei ist ein Aspekt die Durchgängigkeit, die sich im Sinne des § 34 WHG "auf eine flussauf- und abwärts gerichtete Passierbarkeit" bezieht. Die Frage, wie viele der Wasserkraftanlagen flussauf- und abwärts durchgängig sind, und wo Nachholbedarf besteht, bleibt leider offen.
Offene Fragen - vor Allem was die technischen Regelungen wie Fischschutz, Mindestwasserführung und Durchgängigkeit anbelangt - werden nach Möglichkeit in den einzelnen Ländern an die jeweilige Landesregierung durch die einzelnen Linksfraktionen gestellt.