Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit - erst Recht für Frauen im ländlichen Raum

Überall auf der Welt bekommen Frauen für die gleiche Arbeit deutlich weniger Geld als Männer. An gleiches Geld für gleichwertige Arbeit ist erst Recht nicht zu denken. In der EU liegen die Einkommensunterschiede durchschnittlich bei 17 Prozent. Deutschland gehört mit 22 Prozent seit Jahren zu den Schlusslichtern. Gegen diese Ungerechtigkeit wehren sich Frauen quer durch die Gesellschaft. Dabei wird mit dem Aktionstag „Equal Pay Day“, der in diesem Jahr auf den 21. März fällt, ein Achtungszeichen gesetzt. Bis zu diesem Tag, fast ein viertel Jahr, müssen Frauen im Durchschnitt länger arbeiten, um auf das Jahreseinkommen ihrer männlichen Kollegen zu kommen. Gegen diese Diskriminierung kämpfen wir LINKEN seit Jahren.

In ländlichen Räumen ist die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern mit durchschnittlich 33 Prozent noch größer. Das gefährdet den sozialen Frieden, aber auch die Einkommenssicherheit von Familien. Und es demotiviert die Frauen, im Dorf zu bleiben. Wer will schon für ein „Taschengeld“ arbeiten.  Zumal sich aus der aktuellen Lohnlücke perspektivisch eine Sicherungslücke im Alter aufbaut  – und zwar von bis zu 68 Prozent. Altersarmut ist die Folge. Auf diese Abwärtsspirale macht DIE LINKE im Bundestag seit Jahren aufmerksam und stellt klare Forderungen an die Bundesregierung. Gerade im Rahmen der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hätte die reale Chance bestanden, über die formale Gleichbehandlung hinaus wirklich etwas für die Gleichstellung der Geschlechter in der Landwirtschaft zu erreichen. Doch es scheint, als würde auch diese Chance vertan.

Obwohl in der Landwirtschaft 38 Prozent aller Arbeitskräfte weiblich sind, werden nur sechs Prozent der Agrarbetriebe von Frauen geleitet. Förderprogramme müssen die Perspektiven für Frauen im ländlichen Raum verbessern. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Frauen gleiche Bezahlung sichern, ihnen mehr Verantwortung in den Betrieben ermöglichen und die Rückkehr aus familienbedingter Teilzeitarbeit in die Vollbeschäftigung. Frauen müssen in Entscheidungsprozesse der Lokalen Aktionsgruppen zu Förderprojekten einbezogen werden. Die Bewilligung von Projekten muss an wirksame Effekte zur Gleichstellung gebunden sein. Das alles ist nicht selbstverständlich und muss mit Instrumenten, wie Frauenbeiräten durchgesetzt werden. Die Einhaltung bestehender Tarifverträge und ein gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze müssen als Fördervoraussetzungen festgeschrieben werden. Die geringere Wertschätzung der Arbeit von Frauen und ihre gesellschaftliche Diskriminierung muss beendet werden - auch in der Landwirtschaft, auch in den ländlichen Räumen. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Grundforderungen LINKER Agrarpolitik und ihre Durchsetzung kann dazu beitragen, die Abwanderung in die Städte zu stoppen.

Das sehen offenbar nicht nur wie so. Der Deutsche LandfrauenVerband will zwölf Frauen zur Equal-Pay-Beraterin qualifizieren. Bewerben kann man sich bis zum 4. April.

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