Imkerei vor der Gentechnik schützen

Der Umgang mit Honig, der durch gentechnisch veränderte Pollen verunreinigt ist, soll durch Beschlüsse auf EU-Ebene geregelt werden. Laut einer Antwort der Bundesregierung wird Honig aus der Europäischen Union und aus Drittländern im EU-Binnenmarkt frei gehandelt. Sowohl das Gentechnik- als auch das Lebensmittelrecht würden zum größten Teil auf europäischer Ebene geregelt. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2011 geurteilt hat, dass mit transgenen Pollen verunreinigter Honig nur mit einer Zulassung in den Handel gebracht werden darf, die auch den gentechnisch veränderten Pollen beinhaltet, könnten demnach die sich aus dem Urteil ergebenden rechtlichen Konsequenzen nur EU-weit einheitlich beantwortet werden, heißt auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

„Die Bundesregierung lässt Imkerinnen und Imker weiter im Regen stehen. Sie weicht konkreten Fragen aus, dabei ist gesetzgeberischer Schutz dringend notwendig. Ministerin Aigner muss endlich das Gentechnikgesetz verschärfen um die Gentechnikfreiheit zu erhalten,“ fordert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, in einer Pressemitteilung.

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