Flächenverbrauch wirkungsvoll reduzieren

Wasser, Saatgut und Boden. Das sind die drei wichtigsten Produktionsgrundlagen für die Landwirtschaft. Verfügbarkeit, Zugang und Teilhabe an diesen Ressourcen entscheiden auch darüber, ob das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität gesichert sind. In Europa stellen sich in diesem Kontext natürlich andere Fragen als zum Beispiel in Afrika. Aber auch in der EU und in der Bundesrepublik nehmen Konflikte zu. Die Verteilung des Wassers führt, auch infolge des Klimawandels, in einigen Regionen der Bundesrepublik zeitweise zu Problemen. Der Zugang zu Saatgut ist eigentlich politisch gesichert, aber es gibt zunehmende Einschränkungen, so beispielsweise beim Nachbaurecht oder durch Biopatente.

 

Der Faktor Boden scheint allerdings am meisten gefährdet zu sein. Dabei ist der Boden gleichzeitig die am meisten beschränkte Ressource, denn Boden kann nicht vermehrt werden. Damit ist der Verlust wertvoller Acker- und Weideflächen durch Versiegelung und Bebauung nicht oder nur sehr schwer umkehrbar. Aktuell gehen jeden Tag 87 Hektar Fläche für die Agrarproduktion durch Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen oder Siedlungsbau verloren. Das ist zwar etwas weniger als in den vorangegangenen Jahren, aber es sind immer noch täglich 120 Fußballfelder! Seit 1995  verlor die Landwirtschaft vier Prozent ihrer Fläche, wie das Statistische Bundesamt im Oktober 2012 mitteilte. Das ist ein unmittelbarer und dauerhafter Verlust von Produktionsfläche für die Landwirtschaft. Aber nicht nur das. Auf diesen Flächen sind die Prozesse der Bodenbildung und des Stoffumsatzes unterbrochen und sie stehen nicht mehr als Filter oder Lebensraum zur Verfügung.

Ziel dieser und anderer Bundesregierungen war und ist es, diesen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Doch davon sind wir noch meilenweit entfernt. Mit den aktuellen Maßnahmen wird das nicht zu schaffen sein. Doch dass man den Heißhunger nach unbebauter Fläche drosseln kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. Dort wird „in Relation zur Bevölkerung weniger als ein Drittel der Fläche neu in Anspruch genommen als in Deutschland.“ So schrieb das Umweltbundesamt bereits 2004 um zu belegen, dass das 2002 beschlossene 30-Hektar-Ziel machbar sei. Doch leider hat sich seitdem kaum etwas getan. Weder Rot-Grün, noch Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb haben das Problem wirklich angepackt.

Gleichzeitig steigen aber die Ansprüche an die Landwirtschaft. Sie soll nun nicht mehr nur Lebensmittel produzieren, sondern zunehmend auch wieder die eigenen Futtermittel. Sie soll ihren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit jenseits von Atomstrom und Kohle leisten und gleichzeitig die Kulturlandschaft pflegen. Wir können uns Flächenverbrauch also weniger denn je leisten! Ich sehe angesichts dieser Situation selbst das 30-Hektar-Ziel nur als Zwischenschritt, den wir so schnell wie möglich schaffen müssen. Perspektivisch muss die Siedlungsentwicklung ohne zusätzlichen Flächenverbrauch auskommen.

Anstatt neue Straßen zu bauen, sollte die vorhandene Verkehrsinfrastruktur und der Verkehr selbst sozial-ökologisch optimiert werden. D. h. integrierte regionale Verkehrskonzepte, die verkehrsvermeidend, flächensparend und öffentlich zugänglich sind. Keine Ausweisungen neuer Eigenheimgebiete, sondern besseres Management der vorhandenen Flächen. Innen- vor Außenentwicklung darf nicht nur ein Slogan sein, sondern muss verbindliches Handeln werden.

Auch bei der Energiewende muss der Flächenverbauch auf das unvermeidbare Maß begrenzt werden. Insbesondere Photovoltaik gehört nicht auf Äcker. Der Netzausbau sollte auf das bei dezentraler Erzeugung und Versorgung notwendige Maß beschränkt werden und vorhandene Infrastruktur, z. B. Bahnlinien, berücksichtigen.

Die kommunalpolitische Realität sieht mit Blick auf das 30-Hektar-Ziel leider traurig aus. Flächenwachstum wird mit Gewerbesteuer- oder Einkommenssteuerwachstum der Gemeinde gleichgesetzt. Und wer will dieses Geld angesichts der klammen Kassen in den Städten und Dörfern nicht? So steigt auch hier der Druck auf die Flächen.

Der Bau auf der grünen Wiese ist meist billiger als Nutzung bereits bebauter bzw. versiegelter Flächen. Doch die Folgen sind für die Allgemeinheit nicht länger akzeptabel.

Wir brauchen endlich ein wirkungsvolles Umdenken. Die Einführung einer Flächenverbrauchsabgabe ist z. B. ein interessanter Vorschlag. Auch die Stärkung der Innenentwicklung im Baugesetzbuch ist ein wichtiger Schritt. Auch die Landwirtschaft muss ihren eigenen Flächenverbrauch kritisch hinterfragen, z. B. im Zusammenhang mit ihrer Privilegierung beim Bauen im Außenbereich. Das Recht auf Privilegierung muss ja nicht genutzt werden, wenn es sinnvolle Alternativen gibt. Landwirtschaftliche Nutzfläche sollte einen vergleichbaren Schutzstatus erhalten, wie durch das Bundeswaldgesetz geschützte forstwirtschaftliche Nutzfläche.

Die Inwertsetzung von Flächen im Innenbereich von Siedlungen durch Nachnutzung muss attraktiver gemacht werden. Das stärkt die Städte und trägt zur Modernisierung des vorhandenen Bestandes bei. Innenverdichtung und die Nutzung vor Brachflächen müssen in den Köpfen der Stadtplanung wieder fest verankert werden. Die Nutzung eines Flächenmonitorings und Baulandkatasters kann dazu beitragen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat im Sommer 2012 ein Konzept zum sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft vorgestellt. Es kann unter www.plan-b-mitmachen.de gelesen und kommentiert werden. Im Rahmen dieses Projektes haben wir auch über den Flächenverbrauch diskutiert und im Text festgehalten: „Der Flächenverbrauch durch Siedlungen, Ausgleichsflächen oder Verkehrsrouten ist radikal zu reduzieren. Da dieses Ziel seit Jahrzenten gefordert, aber nicht wirklich erreicht wird, muss über wirkungsvollere Gesetze nachgedacht werden. Auch die Regionalplanung ist zu stärken. Neuversiegelungen sind nur zu genehmigen, wenn sie verpflichtend mit einer Entsiegelung einhergehen. Die Nutzung kommunaler Ökokonten für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist vorzuschreiben und ihre flächenschützende Wirkung zu verbessern.“

Es ist Zeit zum Handeln.

Rede zu Protokoll am 13.12.2012 im Deutschen Bundestag.