Regierung versagt beim Fluglärmschutz
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- 6 Mai 2019
Die Genese des Fluglärmberichts der großen Koalition gleicht einem Streichkonzert zugunsten der Luftverkehrsfirmen.Seit ich in den 70er Jahren gegen den Bau der Startbahn West demonstrierte, wurden viele Chancen vertan, den Fluglärmschutz zu verbessern. Höhepunkt ist die Überprüfung des seit 2007 geltenden Fluglärmschutzgesetzes durch die Bundesregierung.
Nachdem sie 2017 die Zehn-Jahres-Frist zur Evaluierung des Gesetzes verstreichen ließ, wollte sie immerhin „umfassende Lösungsansätze zur Verbesserung der Lärmsituation“ präsentieren. Noch im selben Jahr legte das Umweltbundesamt einen ambitionierten Bericht vor, 2018 folgte der Bericht des Umweltministeriums als Grundlage für die endgültige Fassung des Fluglärmberichts der Bundesregierung. Dieser Endbericht liegt inzwischen vor. Vergleicht man die drei verschiedenen Fassungen wird klar: Die Luftverkehrswirtschaft hat sich durchgesetzt. Dies gilt vor allem für den aktiven Lärmschutz, also jene Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Fluglärm überhaupt entsteht. Im Endbericht wird nur noch lapidar zur Kenntnis genommen, dass es so etwas wie Betriebsbeschränkungen an Flughäfen gibt. Aber keiner der konkreten Vorschläge des Umweltbundesamtes wurde auch nur ansatzweise aufgegriffen.
Weder befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung von Nachtflugverboten für stadtnahe Flughäfen wie Frankfurt auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr, noch soll ein Gebot zur Lärmminderung ins Luftverkehrsgesetz eingeführt werden. Aktiver Lärmschutz endet für die Bundesregierung bei der staatlichen Förderung neuer und leiserer Flugzeuge. Diese wirkt allerdings lediglich langfristig und auch nur, wenn der Luftverkehr nicht weiter wächst. Hier verkauft die Bundesregierung Geschenke an die Luftfahrtindustrie als Lärmschutzmaßnahme, anstatt endlich den Vorrang der Gesundheit vor Profiten gesetzlich zu verankern!
Ignoriert wurde auch die Empfehlung, den Gesundheitsschutz durch Ausweitung der Lärmschutzzonen oder einer Verschärfung der Schutzzonengrenzwerte zu verbessern. Der Verband der deutschen Luftverkehrswirtschaft hatte 2017 ein Gefälligkeitsgutachten der Charité präsentiert, in dem neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung geleugnet oder relativiert werden.
Dem hat sich die Bundesregierung angeschlossen, obwohl in den letzten Jahren gerade hier eine Menge passiert ist. Die Weltgesundheitsorganisation hat jüngst durch Auswertung Hunderter Studien die fluglärmbedingten Gesundheitsgefährdungen nachgewiesen und empfiehlt in ihren Umgebungslärmrichtlinien radikal gesenkte Lärmpegel.
Die Bundesregierung will eine Senkung der Grenzwerte zwar auch prüfen. Die Werte sollen aber nur in dem Maße sinken, wie sich die Lärmpegel durch den aktuellen und im Vergleich zum Jahr 2007 leiseren Flugzeugmix vermindert haben. Dadurch dürfte es so gut wie keine neuen Anspruchsberechtigten für Lärmschutzmaßnahmen geben. Da dieser neue Flugzeugmix erst erstellt und in seiner Lärmwirkung bewertet werden muss, wird die Bundesregierung zudem in dieser Wahlperiode wohl keine neuen Grenzwerte vorlegen.
Da diese Werte jedoch auch im Luftverkehrs- und Bundesimmissionsschutzgesetz erwähnt werden, beeinflussen sie behördliches Handeln – etwa bei Planfeststellungen, der Flugroutenfestlegung und bei Lärmaktionsplänen. Schon deswegen ist es fatal, die Grenzwerte nicht abzusenken. Auch wenn schärfere Grenzwerte nicht weniger Lärm bedeuten, würden dann immerhin mehr Menschen im Umfeld von Flughäfen zeitnah in den Genuss von baulichem Schallschutz kommen. Aber solch konkrete und wirksame Empfehlungen sind dem Endbericht nicht zu entnehmen, was angesichts der großen Lärmprobleme und der Fülle an möglichen Maßnahmen eine Farce ist.
Dies gilt umso mehr, als die „großen Würfe“ in der Lärmschutzgesetzgebung bei der Evaluierung außen vor blieben – allen voran der volle Einbezug des Fluglärms in das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dann würde nämlich, wie für Straßen- und Schienenlärm, ein klares Lärmminderungsgebot gelten und die Verhinderung von Lärm hätte Vorrang vor dem Einbau von Lüftern und Schallschutzfenstern.
Zudem würde endlich die Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Gesamtlärmbetrachtung geschaffen, die vor allem in Ballungsgebieten dringend geboten ist. Auch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn oder eine absolute Begrenzung von Flugbewegungen, Maßnahmen die auch aus Klimaschutzgründen dringend sind, wurden gar nicht behandelt.
Von „umfassenden Lösungsansätzen zur Verbesserung der Lärmsituation“ kann keine Rede sein. Die Genese des Fluglärmberichts der Bundesregierung gleicht vielmehr einem Streichkonzert zugunsten der Luftverkehrswirtschaft, infolgedessen sich Betroffene wenig Hoffnung auf Entlastung machen dürfen.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de