DB Spitzelaffäre

Zwei Kleine Anfragen an die Bundesregierung mit Antworten und Kommentierung, Pressemeldungen

Unter dem Bahnvorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn „unterzog (…) die Bahn im Zuge von Korruptionsbekämpfung ihre Beschäftigten systematisch einer Rasterfahndung“ (Stern vom 2. April 2009). Die Daten von mehr als 170 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden mit Tausenden Partner-Firmen abgeglichen.

Dabei gab es im Zeitraum 2000 bis 2008 „mehrere Wellen solcher Screenings – ohneWissen von Belegschaft und Betriebsrat“ (Welt kompakt vom 26. März 2009). Der größte Teil dieser Ausspähaktionen wurde von dem Unternehmen Network Deutschland GmbHdurchgeführt, das lediglich auf Basis von mündlichen Vereinbarungen aktiv war (Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 28. Oktober 2008).

Däubler-Gmelin  wirft Bundesregierung vor, das Parlamentes in der DB-Spitzelaffäre „inhaltlich nicht korrekt“ zu informieren.

> mehr dazu (Vorbemerkungen aus den Kleinen Anfragen).

Bewertung der Antwort der Bundesregierung zur zweiten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/2714) von Winfried Wolf, MdB-Büro Sabine Leidig.

Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/2714) auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Aufklärung der Datenschutzaffäre bei der Deutschen Bahn AG (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2229)" (BT-Drs. 2604).

Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/2229) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Aufklärung der Datenschutzaffäre bei der Deutschen Bahn AG" vom 3.6. 2010 (BT-Drs. 17/1916).