Afrikanische Elefanten generell in Anhang I von CITES

Der Handel mit Elfenbein und die Zahl der gewilderten afrikanischen Elefanten steigen immer weiter an. Die Einstufung des afrikanischen Elefanten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES, bei der ein eingeschränkter Handel erlaubt ist, befeuert diese Fehlentwicklung weiter. Seitens Tansania liegt nun zur im März 2013 stattfindenden 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein weiterer Herabstufungsantrag und damit die Forderung zum Abverkauf von Elfenbein vor. Damit wären es fünf Länder, in denen der afrikanische Elefant in Anhang II gelistet ist. In den übrigen afrikanischen Ländern steht er in Anhang I (vom Aussterben bedrohte Arten, deren Handel verboten ist).

Heute und morgen wird die Bundestagsdebatte zum Schutz des afrikanischen Elefanten geführt. Darin wird der fraktionsübergreifende Antrag, bei dem die Bundestagsfraktion DIE LINKE ausgeschlossen bleibt, behandelt.

 

 

Gegen eine weitere Herabstufung des afrikanischen Elefanten von Anhang I auf Anhang II von CITES und für die generelle Einstufung des afrikanischen Elefanten in Anhang I spricht sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE aus und enthält sich deshalb beim aktuellen Elefantenantrag der Koalition, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. Diese und weitere Forderungen sind im Änderungsantrag der Linksfraktion enthalten, der heute in den Fachausschüssen leider abgelehnt wurde. Auch ein Populationsmodell fordert DIE LINKE in CITES ein, bei dem eine Tierpopulation innerhalb ihres gesamten Lebensraumes betrachtet und einheitlich geschützt wird. Dieses Modell würde das bisherige Ländermodell ablösen, nach dem eine Population im einen Land in Anhang I von CITES und im angrenzenden Land in Anhang II gelistet sein kann und deshalb ungleich behandelt wird. Eine weitere Forderung der LINKEN beschäftigt sich mit den Entwicklungshilfezahlungen an Afrika. Nach Meinung der Linksfraktion soll die Bundesregierung den Elefantenschutz auf jeden Fall finanziell unterstützen, aber nicht wie im interfraktionellen Antrag gefordert im bestehenden finanziellen Rahmen der Entwicklungshilfe, sondern darüber hinaus. Deutschland muss seine Zusage, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfezahlungen auszugeben, einhalten und nicht das zu wenige Geld noch anderweitig verteilen.