Keine 10 Mitarbeitende auf Bundesebene für 82 Millionen Fußgänger zuständig

Die Antworten des Bundesverkehrsministeriums in Sachen Fußverkehr bieten wenig überraschendes. Man bekennt sich immerhin zur Förderung des Fußverkehrs, auch aus Gründen des Klimaschutzes. Im konkreten ist jedoch keine Systematik oder gar Strategie zu erkennen. In einzelnen der abgefragten Bereichen wie Gesundheit oder Tourismus kommt der Fußgänger zwar vor, die Maßnahmen bleiben aber Stückwerk. Wiederum an anderen Stellen wird nur auf die Länder verwiesen, ohne dass der Wille erkennbar wurde, rahmensetzend aktiv zu werden. Beim Hinweis auf den zur Zeit in der Anhörung befindlichen Neuerlass der StVO wurde eine geplante, fußgängerfeindliche Änderung verschwiegen, bei gemeinsamen Geh- und Radwegen den Radfahrern eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h einzuräumen. Und es schimmert durch viele der Antworten durch, dass man mit dem, was man für den Radverkehr tue und meine, auch gleich ausreichend dem Fußgänger helfe. Das keine Systematik hinter der Bekenntnis zum Fußverkehr steht, wird allerspätestens bei der Auflistung der zuständigen Mitarbeitenden in den Bundesbehörden überaus deutlich. Nimmt man 2 von den genannten 6 Tätigen im Verkehrsministerium für den Fußverkehr an, die 4 in der BaSt, eine halbe Stelle im BBR, 1 + 1 im UBA, nochmal eine halbe Stelle im BMU wohlwollend gerechnet (denn realistischerweise wird sich dort jetzt nur um Elektromobilität gekümmert) und abschließend nochmal eine halbe Stelle wohlwollend bei der Behinderten-Beauftragten, so kommen nicht einmal 10 Zuständige für 82 Millionen Fußgänger zusammen. Vergleicht man die über 10-jährige Arbeit am Schweizer „Leitbild Langsamverkehr“ und deren Mitarbeiterzahl in Bezug auf die Einwohnerzahl, so wären mindestens 50 Mitarbeitende notwendig.

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