Volksentscheid gegen neoliberale Politik

Im folgenden Artikel wird die herrschende Energiepolitik kurz in die neoliberale Politik der letzten Jahrzehnte eingeordnet, die Bedeutung der Forderungen des Volksentscheids(VE)  begründet, die Aufgaben nach einem erfolgreichen VE skizziert und schließlich begründet, warum Energiepolitik ins Zentrum jeder linken Politik gehört.

Seit Anfang der 90er Jahre ist auf Grundlage neoliberaler Vorstellungen in großem Umfang öffentliches Eigentum privatisiert und damit dem Profitstreben großer Konzerne unterworfen worden. Nach dem Motto „schlanker Staat“, „der Markt regelt schon alles“ und „Private können es besser und billiger“ wurden Wohnungen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Stadtreinigung, Post und Telekommunikation und vieles mehr verkauft.

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Abgeordnete für Bürgerenergiewende

Über 430 Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag haben inzwischen eine “Energiewende-Charta” unterzeichnet, die von der Kampagne „Die Wende – Energie in Bürgerhand” in Umlauf gebracht wurde. Darin fordern sie eine konsequente, dezentrale und gerechte Energiewende in Bürgerhand. Heute fand eine Presskonferenz von energiepolitischen Spitzenkandidaten statt, die diese Initiative unterstützen.

Mit dabei: Eva Bulling-Schröter, Abgeordnete der LINKEN im Bundestag. Sie wies darauf hin, dass der Bürgerwindpark oder die Solaranlage auf dem Dach nur eine Form der Energie in Bürgerhand sei, die direkte sozusagen, welche die LINKE selbstverständlich unterstütze. Eine andere Form bestehe in den Städten und Gemeinden, in den Stadtwerken und Eigenbetrieben. Denn die kommunale Selbstverwaltung sei Ausdruck dessen, was die Bürgerinnen und Bürger wollten. Und immer mehr wollten, dass ihre Kommune die Stromnetze und/oder ihre Energieversorgung wieder selbst in die Hand nimmt und mit ihnen die Energiewende befördere, erklärte die Abgeordnete. Die LINKE unterstütze darum mit aller Kraft die Volksentscheide in Hamburg und Berlin im September bzw. November.

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Bergrecht aus der Nazizeit?

"Die heutigen Regelungen sind (...) keineswegs inhaltsgleich mit denen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945", so die Bundesregierung auf eine Anfrage von Dagmar Enkelmann zu Kontinuitäten im Bergrecht seit dem Dritten Reich. Komplett identisch ist das Bergrecht also nicht mehr, aber viele Regelungen des heute gültigen Berggesetzes haben ihre Wurzeln in der Zeit zwischen 1933 und 1945, muss die Regierung einräumen. So wurde damals "die Zugriffsmöglichkeit des Staates auf Bodenschätze gestärkt" und neu ins Gesetz aufgenommen, dass "der Grundbesitzer (...) bei überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses gegen seinen Willen zur Grundabtretung verpflichtet werden kann".

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Frage von Dagmar Enkelmann ist hier abrufbar.

Studie für die Linksfraktion: Noch mehr Rabatte für die Industrie – 16 Milliarden Euro in 2013

arepo-Titelblatt 2013Ob Ökosteuer, Netzentgelte, Erneuerbaren-Umlage oder Emissionshandel – überall sieht der Gesetzgeber Befreiungen oder Ermäßigungen für die energieintensive Industrie vor. Diese Entlastungen werden im Jahr 2013 auf 16,2 Milliarden Euro ansteigen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von Arepo Consult, die im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE erstellt wurde.

Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler wollen laut ihrem gemeinsamen Vorschlag für eine "Strompreisbremse" vom 13. Februar 2013 Industrie-Privilegien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Höhe von 700 Mio. Euro zurückfahren. Tatsächlich sind die Industrie-Rabatte im EEG mit 5,5 Mrd. Euro gegenwärtig aber fast acht Mal so hoch. Gemessen am Gesamtaufkommen der Entlastungen für die energieintensive Industrie auch jenseits des EEG wollen Altmaier und Rösler nicht einmal fünf Prozent der Industrie-Rabatte streichen. Mehr als 1,1 Mrd. Euro wollen die Minister hingegen bei der Förderung erneuerbarer Energien sparen und dabei wesentliche Eckpfeiler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zerschlagen.

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