Agrogentechnik ist riskant und wird nicht gebraucht

von Kirsten Tackmann

In Deutschland wird die Agrogentechnik von der Mehrheit der Bevölkerung (rund 76 Prozent) abgelehnt. Leider ist die Haltung in anderen Mitgliedstaaten der EU weniger eindeutig. Entsprechend ist der Eiertanz in Brüssel: Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) zum Anbau oder als Lebens- und Futtermittel finden bei Abstimmungen in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig keine qualifizierte Mehrheiten – weder dagegen noch dafür. Auch, weil sich die Bundesregierung bestenfalls enthält. Damit macht sie aber den Weg zur Zulassung frei, denn so kann die EU-Kommission ersatzweise entscheiden – und dies meist im Sinne der antragstellenden Unternehmen und gegen viele kritische Einwände. So wird aber eine Ausnahmeregel zum Normalfall. Das EU-Parlament sieht damit unter anderem auch seine demokratischen Rechte verletzt.

Im Bundestag könnte natürlich eine Mehrheit beschließen, dass die Bundesregierung die Zulassung neuer GVO ablehnt. Das wäre ein klares Signal. Aber die SPD bleibt in Geiselhaft ihrer Koalition mit der Union. Deshalb: Augen auf bei der nächsten Wahl.

Auch das EU-Zulassungsverfahren könnte uns vor gefährlichen Pflanzen auf dem Acker schützen. In der EU gilt schließlich das Vorsorgeprinzip. Doch das wird unterlaufen. Es ist nicht wirklich unabhängig und transparent. Wichtige Risiken werden gar nicht erst geprüft, zum Beispiel Langzeitwirkungen, ethische oder moralische Bedenken.

Aber der öffentliche Widerstand wächst. Deshalb wurde per Richtlinie am 12. März 2015 mit einer sogenannten „Opt-out“-Regel den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, nationale Anbauverbote für GVOs zu erlassen, selbst wenn die Pflanze EU-weit zugelassen wurde. Bisher wurde aber diese Richtlinie nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Forderung der LINKEN ist eine bundeseinheitliche Umsetzung dieses Anbauverbots, damit auch Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herstellt wird. Denn ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln ist angesichts der länderübergreifenden Verarbeitungs- und Handelsströme absurd und warum ein Risiko in einem Bundesland existieren soll, im Nachbarland aber nicht, ist auch nicht nachzuvollziehen.

Bereits im September 2015 hat der Bundesrat einen Vorschlag beschlossen, den die Grünen diese Woche in den Bundestag eingebracht haben, um Druck zu machen.

Der Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums (BMEL) ist vor kurzem in die Verbändeanhörung gegangen. Er konterkariert den mehrheitlichen Willen im Bundesrat und – wie die Bundestagsdebatte am Donnerstag zeigte – auch die Forderung einer mitte-linken Mehrheit, die ein bundesweites, einfaches und rechtssicheres Anbauverbot will.

Die Hürden sind so hoch, dass am Ende doch jedes Bundesland einzeln entscheiden und noch dazu „zwingende Gründe“ vortragen muss, die in der EU-Richtlinie gar nicht gefordert werden. Wer das so regelt, will eigentlich kein Anbauverbot. „Opt-out-Verhinderungsgesetz“ wäre die treffende Bezeichnung.

Dass viele in der Union das wollen, ist nicht neu. Aber die SPD darf da nicht mitmachen, will sie nicht ihre Glaubwürdigkeit beim Thema Agrogentechnik verlieren.