Echte Öffentlichkeitsbeteiligung muss anders aussehen!

In der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (17/9666) nennt Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag diesen Entwurf einen schlechten Scherz mit einem Nebelkerzentitel: Die Bundesregierung wolle lediglich früher um Akzeptanz werben, um Großprojekte wie geplant und möglichst ungestört durchzubringen. Das sei das Gegenteil von dem, was die LINKE wolle – nämlich mehr echte Demokratie!
Bericht über die Debatte in "Das Parlament"

Sabine Leidig in der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) - (Drucksache 17/9666).


Position und Material der Linksfraktion zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung:

Stellungnahme des BUND zum Gesetzentwurf sowie Sechs-Punkte-Programm des BUND zur Bürgerbeteiligung



Redetext - es gilt das gesprochene Wort

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Am 30. September 2010 hat der damalige Ministerpräsident Mappus im Stuttgarter Schlossgarten die Polizei mit Wasserwerfern und Tränengas gegen Tausende seiner Landeskinder eingesetzt. Dieser Versuch, die monatelangen Demonstrationen gegen das Großprojekt Stuttgart 21 zu beenden, ist gründlich gescheitert.
Danach haben alle Verantwortlichen bis hin zur Bundeskanzlerin, Frau Merkel versprochen, dass künftig die Bürgerinnen und Bürger besser beteiligt werden sollen.

Nun liegt dieser Gesetzentwurf vor. Wie Kollegin Lühmann schon gesagt hat, trägt er im Grunde einen Nebelkerzentitel, der „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ lautet.
Es geht um die Planung und Genehmigung von Autobahnen, Bundesstraßen, Bergbauvorhaben, Flussausbauten oder Bahntrassen. Solche Großprojekte haben in der Regel massive Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensbedingungen der Anwohnerinnen und Anwohner, und zwar jahrzehntelang.

Es gibt außerdem immer mehr Diskussionsbedarf aus gesellschaftlicher Verantwortung. Die meisten sind ja nicht per se für oder gegen eine Baumaßnahme, sondern sie wollen, dass die Milliarden, die dafür ausgegeben werden, sinnvoll verwendet werden. Denn es geht um sehr viel Steuergeld, das nur einmal ausgegeben werden kann, zum Beispiel entweder für ein Prestigeprojekt wie den Stuttgarter Tiefbahnhof oder für sinnvolle Bahntrassen, die allen zugutekommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zurück zum Gesetzentwurf. Man könnte sagen: Er ist ein schlechter Scherz. Aber es ist schlimmer: Sie nehmen die Anliegen und die konkreten Erfahrungen der Bürgerbeteiligung gar nicht ernst, sondern Sie wollen lediglich etwas früher um Akzeptanz werben, damit die Großprojekte, die Sie vorgeben, möglichst ungestört und beschleunigt umgesetzt werden können.

(Manuel Höferlin (FDP): Wenn die Bürger es akzeptieren, können sie nachher nicht auf die Straße gehen! Das stört Sie doch!)

Das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen, nämlich mehr echte Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN)

Außer dem Versprechen, dass eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein soll, findet sich in dem Gesetz keinerlei konkrete Verbesserung. Das Gegenteil ist der Fall.
In den vergangenen 20 Jahren sind Bürgerbeteiligungsverfahren immer wieder eingeschränkt worden, begründet damit, dass Planung beschleunigt werden soll. Diese verschiedenen Einschränkungen sollen jetzt zum bundesweiten Standard erhoben werden. Das ist völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist nicht einmal vorgesehen, dass die Bevölkerung aktiv informiert wird - dabei wäre das doch das Mindeste, und so lautet auch eine wichtige Forderung aus den Verbänden. Wer nicht am richtigen Tag auf der richtigen Seite in die Zeitung schaut, erfährt vielleicht erst Monate oder Jahre später etwas von einem geplanten Vorhaben, nämlich dann, wenn der Bagger vorfährt oder der Bauzaun errichtet wird.

Dann verweise ich auf die Neuregelung von § 75 Verwaltungsverfahrensgesetz in Ihrem Gesetzentwurf, der gewissermaßen ganz im Obrigkeitsdenken gefangen ist. Nach diesem Paragrafen soll die Behörde - auch das wurde schon angesprochen - die für die Genehmigung zuständig ist, selbst entscheiden, ob die Mängel, auf die die Bürgerinnen und Bürger oder Verbände aufmerksam machen, überhaupt beachtlich sind. Das ist ein Freibrief für Behördenwillkür und eine der Verschlechterungen, die sich an vielen Stellen in diesem Gesetzentwurf finden.

Besonders unfair ist und bleibt, dass Einwände gegen ein Großprojekt nur am Anfang des Verfahrens rechtswirksam eingebracht werden können. Das heißt, wenn sich später herausstellt, dass Recht und Gesetz verletzt worden sind, dass unrichtige Zahlen oder Fakten Grundlage der Entscheidungen waren, oder wenn die Pläne geändert werden, haben die Betroffenen überhaupt keine Handhabe mehr, etwas gegen ein Projekt einzuwenden. Die sogenannte Perklusionsklausel gibt es nirgendwo in Europa; es handelt sich um einen deutschen Sonderweg. Ich finde, dieser muss unbedingt beendet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Anforderung, einen gesetzlichen Rahmen für faire, transparente und wahrhaftige Bürgerbeteiligung zu schaffen, steht weiterhin auf der Tagesordnung. Es sieht so aus, als wenn Sie das offenbar gar nicht wollten. Also werden die Betroffenen ihre demokratischen Anliegen und ihren Protest auch weiterhin auf die Straße tragen. Wir werden sie dabei auf jeden Fall unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN Manuel Höferlin (FDP): Das ist doch genau das, was Sie wollen!)