Urananreicherungsanlage in Gronau - Verkauf der URENCO

robinwood-gronau 250Die Pläne zur weiteren Privatisierung der URENCO, Betreiber der Urananreicherungsanlage in Gronau, scheinen immer konkreter zu werden, sogar ein Börsengang ist im Gespräch. Aus diesem Anlass haben wir einige zentrale Aussagen aus fünf Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau zusammengestellt.  

Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 22. Januar 2013. Bundestagsdrucksache 17/12142.

„Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung sind sowohl die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland als auch RWE AG und E.ON SE daran interessiert, ihre Anteil an URENCO zu veräußern. (…) Der Bundesregierung sind keine Verkaufsabsichten des Königreichs der Niederlande bekannt. (…) Es gibt nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung derzeit Verkaufsabsichten, aber keine Verkaufsverhandlungen. (…) Die Anlage in Gronau steht im Eigentum der Firma URENCO Limited mit Sitz in Großbritannien. Der Betreiber verfügt über unbefristete Genehmigungen, hält sich an die Vorgaben der deutschen Rechtsordnung und trägt wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei. (…) Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrags (über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient. (…) Der Bundesregierung sind keine solchen Gespräche (zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau) mit der seit 2012 amtierenden Landesregierung in NRW bekannt.“

Bundesregierung:Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich. Artikel auf www.umweltfairaendern.de zur Kleinen Anfrage.

Urananreicherungist keine nukleare Abrüstung. Pressemitteilung von Dorothée Menzner zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.

 

Umgang mitabgereichertem Uran der URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 27. März 2013. Bundestagsdrucksache 17/12943.

 „Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Dekonversionsanlage in Capenhurst im Bau und soll voraussichtlich gegen Ende 2015 in Betrieb gehen. Bau und Betrieb werden durch eine Tochtergesellschaft von URENCO geleitet. (…) Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bis heute ca. 12 700 t UF6 zur Dekonversionsanlage der AREVA in Frankreich geliefert. Welche dieser Mengen sind bislang in U3O8 umgewandelt worden? Dazu hat die Bundesregierung keine Kenntnis. (…) Nach Kenntnis der Bundesregierung lagerten mit Stand 31. Dezember 2012 ca. 6 700 t UF6 in Gronau. (…) Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das mit Februar 2005 genehmigte Lager für abgreichertes Uran in Form von U3O8 zuzeit im Bau und soll voraussichtlich 2014 in Betrieb gehen. Die genehmigte Menge beträgt rund 60 000 t U3O8. (…) Abgereichertes Uran wird von URENCO für eine zukünftige weitere Verwendung gelagert. Konkrete Verwendungsmöglichkeiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. (…) Nach Kenntnis der Bundesregierung beliefert URENCO 50 Kunden in 18 Ländern.“

URENCO:Atomtransporte künftig von Gronau nach England. Artikel auf www.umweltfairaendern.de zur Kleinen Anfrage.

StattAtommüllentsorgung – Oberirdische Lagerung für radioaktives Uran völligunbefristet! Noch ein Artikel auf www.umweltfairaendern.de zur Kleine Anfrage.

 

Unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran an der URENCO-Urananreicherungsanlage Gronau. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 21. Mai 2013. Bundestagsdrucksache 17/13598.

„Der Zwischenlagerzeitraum (in Gronau) von 50 bis 100 Jahren wurde von der Betreiberin vor dem Hintergrund der Planungen eines dann existierenden Endlagers und einer möglichen Verbringung des abgereicherten Uranoxids in dieses Endlager angenommen. (…) Das Endlager Konrad ist für die in Rede stehende Menge von abgereichertem Uran nicht ausgelegt. (…) Das abgereicherte Uran bei URENCO in Form von U3O8 ist ein Wertstoff und damit nicht für die Endlagerung vorgesehen. Nach wie vielen Jahren wird (…) die Kapazität des im Bau befindlichen Lagers für U3O8 bei regulärem Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau abgeschöpft sein? (…) Nach gegenwärtiger Einschätzung der Bundesregierung beträgt der Zeitraum etwa zehn Jahre. (…) Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen die Rücktransporte (des zu U3O8 umgewandelten Urans von Frankreich nach Gronau) ab 2014 erfolgen.“

 

Produktion und Verbleib von abgereichertem Uran aus der URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau sowie Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 8. Juli 2013. Bundestagsdrucksache 17/14341.

„Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit keine Transporte (abgereicherten Uranhexafluorids von Gronau) nach Frankreich zur Dekonversion geplant. (…) Die Höhe der Rückstellungen für Entsorgung und Stilllegung der URENCO Deutschland GmbH können der folgenden Tabelle entnommen werden: (2000 / 7,259 Mio. Euro für Entsorgung & 14,867 Mio. Euro für Stilllegung – jährliche Auflistung bis 2012 / 109,027 Mio. Euro für Entsorgung & 27,084 Mio. Euro für Stilllegung). (...) Die Verantwortlichkeit für radioaktive Abfälle liegt in Deutschland beim Verursacher. Die URENCO Deutschland GmbH – und nicht die URENCO Ltd. In Großbritannien – ist als Verursacher verantwortlich für die radioaktiven Abfälle. Die URENCO Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Deutschland.“

 

Möglicher Börsengang der Urananreicherungsfirma URENCO. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 2. September 2013. Bundestagsdrucksache 17/14668.


Der Vollständigkeit halber…

Verkauf der URENCO. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 19. Februar 2013. Bundestagsdrucksache 17/12364.

Transporte und Lagerung von Uranhexafluorid. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 21. Mai 2007. Bundestagsdrucksache 16/5174.