Verwendung von Regionalisierungsmitteln

Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE legt die Bundesregierung erstmals Zahlen zur Verwendung der Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG) vor (Antwort der Bundesregierung, Drs. 17/5459). Darin listet sie auf, wie die vom Bund für die Länder bereitgestellten Mittel in den Jahren 2008 und 2009 verwendet worden sind. Es ist festzustellen, dass einzelne Bundesländer oft deutlich weniger als die Hälfte der zugeteilten Entflechtungsmittel für den ÖPNV ausgaben. Es ist zwar keine Mindestverwendung geregelt, dennoch wäre es sinnvoll, dass mindestens 50% der Entflechtungsmittel für den ÖPNV zweckgebunden werden. Der Investitionsstau beim ÖPNV muss zudem durch eine dauerhafte Aufstockung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz von ca. 1,3 auf gut 1,9 Milliarden Euro jährlich aufgelöst werden - so wie es die Landesverkehrsminister gefordert haben.

Der Antwort der Bundesregierung ist eine unterschiedliche und intransparente Behandlung des Managementaufwands zu entnehmen. Manche Länder haben ihn angegeben, bei anderen steht dazu nichts, weil dieser wahrscheinlich von den Landesverkehrsgesellschaften eingepreist wird.

Fakt ist, der Schienennahverkehr wächst und der Schienenfernverkehr stagniert. Die Regionalisierungsmittel sind ein Erfolgsmodell und bleiben ein wichtiger Bestandteil der Daseinsfürsorge. Die gestiegenen Fahrgastzahlen - täglich nutzen rund 28 Millionen Fahrgäste den ÖPNV - untermauern das.

Bei der erforderlichen Neureglung ab dem Jahr 2015 darf deswegen nicht nur das Niveau nicht gesenkt werden, sondern es müssen ausreichende jährliche Steigerungen verankert werden. Durch Ausschreibungen wurden Einsparungen erzielt, leider oft zu Lasten der Beschäftigten. Weitere Absenkungen sind höchstens in Ausnahmefällen möglich - nicht zuletzt dank des Branchentarifvertrages für den Schienenpersonennahverkehrs. Dieser muss bei allen Ausschreibungen und Vergaben angewendet werden.