Stuttgart vor der Entscheidung: S21 beenden!

Durch Trickserei die Leistung im Stresstest nach oben manipuliert, die Kosten durch Trickserei kleingerechnet, die Ausstiegskosten hochgerechnet. Dazu kommt: Teile sind noch nicht planfestgestellt und einige Klagen anhängig:

Stuttgart 21 muss gestoppt werden! Alle kritischen Menschen in Baden-Württemberg müssen am Sonntag für ein „JA zum Ausstieg“ mobilisiert werden! 

Hierzu gibt es auf dieser Seite einige aktuelle Infos und Argumente. Außerdem:

Pressemitteilung von Gregor Gysi und Sabine Leidig:
„Alle Demokratinnen und Demokraten im Land sollten sich nicht von denen, die tricksen und täuschen, unterkriegen lassen, sondern oben bleiben“, so Gregor Gysi.  >> vollständige PM

 



WikiReal, eine Gruppe von Wissenschaftlern, Verkehrsplanern und Ingenieuren. halten das Ergebnis des Stresstests der Bahn zu Stuttgart 21 für manipuliert. Infos dieser Gruppe dazu,  Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 18.11. 2011.

 



Frontal21 – Sendung vom 22.11. 2011:

Verschwiegene Kosten
Stuttgart 21 vor der Entscheidung
Gesamte Sendung, Interviews mit Professor Holger Mühlenkamp und Professor Hermann Knoflacher, Hintergrundmaterial: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,8375590,00.html.

 



Infos von Bei-Abriss-Aufstand.de
Die Frage nach den Ausstiegskosten (laut SWR-Umfrage die größte Sorge der Nein-Sager) wird hier im Video und hier als Graphik beantwortet.
Zu den S21-Kosten insgesamt und wer die Rechnung zahlen soll, geht’s HIER
Video: Und wofür S21 sonst noch gut sein soll
e-Cards der Infooffensive: Peppen Sie Ihre ganz normale E-Mail mit dem einen oder anderen interessanten Link auf: Jobmotor –  Ausstiegskosten –  Zeitgewinn

 


Die Kosten für einen Ausstieg aus dem Stuttgart 21-Projekt werden von der Deutschen Bahn AG  mit mindestens 1,5 Milliarden Euro angegeben, wohingegen das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg auf „maximal 350 Millionen Euro“ Ausstiegskosten kommt. Was die Bahn mit auflistet, sind 709 Mio. Euro für den Verkauf des Bahngeländes an die Stadt Stuttgart, die bei einem Stopp von S21 rückgängig gemacht werden würde. Die Bahn müsste das Geld dann also zurück an die Stadt zahlen und stellt dies dem Land in Rechnung…
Die Bahn lässt über eine PR-Agentur unbewiesene Zahlen plakatieren – sie ist immer noch nicht an Transparenz interessiert. Allein diese Tatsache lässt darauf hindeuten, dass der Kostenrahmen von 4,5 Mrd. sicherlich gesprengt werden würde, sollte Stuttgart 21 gebaut werden. Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, stellte in einem Beitrag für die ftd am 24.11. 2011 fest, dass bereits heute klar sei, „dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckle von 4526 Mio. Euro gesprengt wird.“ Getrickst wurde, indem der „fest vorgesehene Kostenblock für inflationsbedingte Preissteigerungen in Höhe von 323 Mio.  Euro plötzlich zum ‚Ersatz‘-Puffer umdefiniert“ wurde.
Bei Fronta21 klingt das so: „Nach Kenntnis von Professor Holger Mühlenkamp ‚hat es in der Vergangenheit bei Bahn-Großprojekten Kostenüberschreitungen gegeben, die ungefähr zwischen 50 und 250 Prozent lagen‘. Für das Projekt Stuttgart 21, rechnet Mühlenkamp vor, würden so folgende Kosten entstehen: ‚Wenn man optimistisch von zirka vier Milliarden heute ausgeht, dann würden das bei 50 Prozent Kostensteigerungen sechs Milliarden sein, bei 100 Prozent acht Milliarden‘. Mühlenkamp schätzt diese Kostenbereiche als ‚realistisch‘ für das Bahnhofs-Projekt Stuttgart 21 ein.“

 

Verwaltung stellt sich über Gericht

Die Bahn gab im Mai 2011 bekannt, dass sie anstelle von drei Milliarden Litern bis zu sechs Milliarden Liter Grundwasser während der auf sieben Jahre taxierten Bauzeit abpumpen und dann wieder in den Boden einfiltern würde. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen diese Planänderung geklagt; in der Sache will der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 15. Dezember 2011 verhandeln. Dieselbe gerichtliche Instanz hatte Anfang Oktober 2011 entschieden, dass die BUND-Klage aufschiebende Wirkung habe und dass deshalb die Arbeiten an der Grundwasseranlage im Stuttgarter Schlossgarten gestoppt werden müssten. Das Gericht hatte diese Entscheidung als „unanfechtbar“ bezeichnet. Doch am 31. Oktober 2011 teilte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde der Deutschen Bahn AG mit, am Weiterbau von S21 bestehe „ein öffentliches Interesse“. Damit wurde der Baustopp faktisch aufgehoben.  Das EBA ist dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet. Damit hebt faktisch die Regierung als Exekutive einen höchstrichterlichen Beschluss mit Verweis auf „höhere Zielsetzungen“ auf. Das lässt sich als Verletzung der Gewaltenteilung interpretieren. Der BUND bezeichnete den Vorgang als „unsäglich“ und hat erneut Baustopp beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt.

 

Klage gegen Stilllegung der oberirdischen Bahnanlagen

Die Stuttgarter Netz AG (SNAG) hat sich deshalb dazu entschlossen, die DB Netz AG dazu zu zwingen, das rechtlich vorgeschriebene Stilllegungsverfahren für die Infrastruktur des oberirdischen Kopfbahnhofes durchzuführen. Sie steht bereit, wenigstens Teile des Kopfbahnhofes zu übernehmen und weiter zu betreiben, sofern die DB Netz AG daran kein Interesse mehr hat. Mehr dazu in einer Pressemitteilung der SNAG