Ökologische Frachtschifffahrt auf der Elbe

Wie frei darf er fließen? Foto: Dirk Sanne, pixelio.deDie umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied des Vorstandes der Parlamentariergruppe Frei fließende Flüsse Eva Bulling-Schröter erklärt: „Ein Frachttransport auf der Elbe muss flussangepasst und möglichst ökologisch erfolgen. Dafür sind eine Modernisierung der überalterten deutschen Binnenflotte und ein Ausschluss von Leerfahrten erforderlich. Die bisherige Förderung der Bundesregierung geht hier nicht weit genug. Die flussangepasste Bauweise der deutschen Binnenschiffe muss zur dringenden Auflage für die Mittelvergabe aus Förderprogrammen für deutsche Binnenschifffahrtsunternehmen werden.“

Die bisherige Investitionsförderung der Bundesregierung ist jedoch nicht an eine flussangepasste Bauweise neuer Schiffe gebunden, wie aus der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Erhalt der Elbe (Bundestagsdrucksache 17/6716) hervorgeht. Dagegen ist sich auch der parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Enak Ferlemann in seiner Antwort sicher, dass „zur Förderung von flussangepassten Binnenschiffen […] zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung“ gestellt werden müssen.

„Modernisierungen sind seit 2009 rückläufig. Die Leerfahrten haben sich seit 2005 erhöht, wie die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 17/6606) ebenfalls ergab.“ so Eva Bulling-Schröter weiter. Die Zählstelle der Schleuse Geesthacht verzeichnet für das Jahr 2010 32,8 Prozent Leerfahrten, die Zählstelle Magdeburg 29 Prozent.

„An der Elbe zwischen Geesthacht und der Tschechischen Republik werden keine Ausbaumaßnahmen durchgeführt“, erklärt Enak Ferlemann im Auftrag der Bundesregierung. Auch gäbe es „keine Planungen, Unterhaltung und Betrieb an der Elbe insgesamt an Dritte zu vergeben“. Die Aufgabenvergabe an Dritte aus Kostengründen wurde seitens der Bundestagsfraktion DIE LINKE schon im Vorfeld scharf kritisiert. „Eine ökologische Durchgängigkeit stromab- und stromaufwärts und eine Beibehaltung des Grundwasserpegels kann nur in Zusammenarbeit mit Tschechien und dem zuständigen Verkehrsministerium erfolgen. Deutschland muss sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie einsetzen. Die Elbe darf ihren freifließenden Charakter und ihre einzigartige Auenlandschaft nicht verlieren,“ so Eva Bulling-Schröter.