Bodenschutz europaweit stärken

Die Gefährdungen europäischer Böden sind vielfältig und die Auswirkung der Bodenschädigungen oft grenzüberschreitend, auch wenn das die Bundesregierung nicht so sieht. Deutschand blockiert eine europäische Bodenrahmenrichtlinie seit Jahren und argumentiert dabei mit Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, hohen Verwaltungskosten/Bürokratieaufwand und damit, dass Boden nicht beweglich ist und seine Schäden damit auch keine grenzüberschreitende Wirkung haben.
Obwohl das deutsche Bodenrecht im europäischen Vergleich gut da steht, gelingt es auch Deutschland nicht die Böden in einem Zustand zu erhalten, wie es in Interesse nachfolgender Generationen notwendig wäre. So ist Deutschland zum Beispiel europäischer Spitzenreiter bei der Neuversiegelung von Flächen. Weitere Prozesse, die in Deutschland und europaweit zur Verschlechterung von Böden führen sind Wasser- und Winderosion, Verlust organischer Bodensubstanz, Rückgang der biologischen Vielfalt bodengebundener Biotope, Eintrag von Schadstoffen und fortschreitende Verdichtung.
Das schadet den Böden als Grundlage unserer Lebensmittelproduktion und beeinträchtigt  die natürlichen Bodenfunktionen wie Filter-, Puffer- und Speicherfunktion.

Daher ist eine Rahmenregelung für den Bodenschutz auf europäischer Ebene sinnvoll und dringend notwendig, denn die Auswirkungen von zunehmend degradierter Böden und damit ganzer Ökosysteme halten sich nicht an Landesgrenzen.
Hier einige Beispiele, die die grenzüberschreitende Wirkung von Bodenschädigungen verdeutlichen und damit dem Argument der Nichteinhaltung des Subsidiaritätsprinzips widersprechen:

1. Im globalen Kohlenstoffkreislauf haben Böden durch die Bindung von Kohlenstoff während der Humusbildung eine ausgeprägte Senkenfunktion. Nicht angepasste Bodennutzung kann zu Humusabbau und folglich zu CO2-Freisetzung führen. So können Böden zu einer Quelle von Treibhausgasen werden, die über die natürlichen Emissionen hinausgehen. Deshalb ist Bodenschutz auch Klimaschutz und ist nachhaltige, vorsorgende Bodennutzung auch Teil der Lösung des Klimaproblems.

2. Versiegelte und verdichtete Böden können ihre Funktion als Wasserspeicher und damit auch der grenzüberschreitenden Bedeutung für den natürlichen Hochwasserschutz nicht mehr gerecht werden.

3. Kontaminierte Standorte verunreinigen das Grundwasser, das auch keinen Halt an der Landesgrenze macht.

Auch das auf der Zehnten Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt im Oktober 2010 in Nagoya beschlossen Ziel "Schutz beziehungsweise  Wiederherstellung natürlicher Lebensräume bis 2020" ist ohne einen EU-weiten strategischen Ansatz für Verbesserungen im Bodenschutz nicht erreichbar.

Auch die Angst vor zu hohen Verwaltungskosten ist unbegründet:
Um die hohen Verwaltungskosten nachzuweisen, wurden durch das BMELV und das BMWI zwei Studien in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Studie des BMELV sind die Verwaltungskosten tatsächlich sehr hoch zu erwarten. Doch gibt es hierzu Gegenpositionen (u. a. eine Stellungnahme der EU-Kommission), die an den Bewertungen der Studie zweifeln lassen.
Die Studie des BMWI wurde mittendrin -ohne schlüssige Begründung- abgebrochen. Eventuell hat sich hier ein unerwünschtes Ergebnis abgezeichnet. Abgesehen davon ist ja hinlänglich bekannt, dass das Geld dort ist, wo sich auch der politische Wille befindet.

DIE LINKE hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert die Einführung gesetzlicher Regelungen für den Bodenschutz auf EU-Ebene zu unterstützen, sich für die Wiederaufnahme der Verhandlungen einzusetzen und die im Antrag formulierten wesentliche Belange als Eckpunkte der Richtlinie durchzusetzen.