Transparenz fördert Vertrauen

Warum die Öffentlichkeit aus Sicht der LINKEN wissen sollte, wer wie viel Agrargelder aus Brüssel erhält.

centmuenzenIn Europa bekommen Bäuerinnen und Bauern Geld aus zwei unterschiedlichen Quellen. Einerseits produzieren sie Waren für den Markt. Sie verkaufen Getreide oder Schweineschnitzel. Andererseits erhalten sie aus Brüssel so genannten EU-Agrarsubventionen. Diese berechnen sich in Deutschland nach der letzten Agrarreform von 2005 nicht mehr nach den produzierten Waren sondern fast vollständig nach der bewirtschafteten Fläche. Bio-Bauern erhalten einen Extra-Bonus. Auch wenn der Stall vergrößert, Blühstreifen angelegt oder eine Herberge für „Urlaub auf dem Bauernhof“ eingerichtet werden soll, hilft Brüssel.

Bis vor wenigen Jahren wusste niemand, wie viel wer bekommt. Die so genannte „Transparenz-Initiative“ setze sich für die Offenlegung der EU-Agrarsubventionen ein. Seit 2009 wurde diesem Anliegen europaweit entsprochen. In Deutschland konnte man sich auf www.agrar-fischerei-zahlungen.de einen Überblick verschaffen. Wie viel Geld  Bauer Schmidt bekommt und was Agrar-GmbH XY oder die Genossenschaft nebenan erhält. Dagegen haben Landwirtschaftsbetriebe Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Diese war am Dienstag dieser Woche erfolgreich. Die Transparenzdatenbank war den Richterinnen und Richtern zu transparent.

Sie beschlossen, dass zukünftig der Schutz der Privatsphäre vor den Auskunftsinteressen der Gesellschaft, z. B. der Steuerzahlerinnen und -zahler stehen soll. Der Bundesregierung und den Konservativen war die Transparenzinitiative schon lange ein Dorn im Auge. Dementsprechend frenetisch freuten sie sich auch über das Aus und nahmen die Datenbank sofort vom Netz. Transparenz adé. Dabei wird offensichtlich sogar ein Unterschied gemacht: natürliche Personen (also zum Beispiel „Bäuerin Tackmann“) sollen keine Auskunft geben müssen, juristische Personen (z. B. „Agrar-Genossenschaft Gerechter Bundestag“) schon.

Ich halte das Urteil des EuGH für falsch. Gerade in der aktuellen Debatte über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 brauchen wir eine grundlegende Voraussetzung: Akzeptanz und Vertrauen. Das wird am ehesten erreicht, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen, wofür die Gelder notwendig sind und wer sie bekommt. Nur so können Begehrlichkeiten zur Plünderung und Umschichtung der Agrar-Töpfe verhindert werden. Das EuGH hat der Landwirtschaft einen Bärendienst erwiesen.

Als LINKE finde ich grundsätzlich, dass die Vergabe von öffentlichen Geldern an Wirtschaftsteilnehmer öffentlich bekannt und damit kontrollierbar gemacht werden soll. Diese Auskunftspflicht gilt dagegen nicht für Privatpersonen, die wegen Bedürftigkeit Wohngeld, Hartz IV oder Elterngeld beziehen.