Bergrecht aus der Nazizeit?

"Die heutigen Regelungen sind (...) keineswegs inhaltsgleich mit denen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945", so die Bundesregierung auf eine Anfrage von Dagmar Enkelmann zu Kontinuitäten im Bergrecht seit dem Dritten Reich. Komplett identisch ist das Bergrecht also nicht mehr, aber viele Regelungen des heute gültigen Berggesetzes haben ihre Wurzeln in der Zeit zwischen 1933 und 1945, muss die Regierung einräumen. So wurde damals "die Zugriffsmöglichkeit des Staates auf Bodenschätze gestärkt" und neu ins Gesetz aufgenommen, dass "der Grundbesitzer (...) bei überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses gegen seinen Willen zur Grundabtretung verpflichtet werden kann".

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Frage von Dagmar Enkelmann ist hier abrufbar.