Ein sehr beflissener Beamter...

Im Untersuchungsausschuss Gorleben stellt ein Zeuge, der schon für Bundesumweltministerin Merkel Entscheidungen vorbereitet hat, lieber sein Licht unter den Scheffel, als sich zu verplappern

Man würde denken, einer wie Walter Kühne weiß alles über Gorleben. Seit 20 Jahren ist der heute 56-Jährige im Bundesumweltministerium (BMU) der zuständige Referent für Gorleben. Der Jurist arbeitet seit 1989 in der Rechtsabteilung für nukleare Sicherheit. Der Zeuge ist sichtlich nervös. Und wer ängstlich ist, sagt lieber nichts. Im Laufe der Vernehmung wird Kühne wird nicht müde, zu betonen, dass er nur ein einfacher Beamter sei, der rechtschaffen seine Arbeit nach den Vorgaben seiner Vorgesetzten erledigt habe.

Zu fachlichen Dingen könne er sich gar nicht äußern, schließlich wurden diese in einem anderen Fachreferat und im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entschieden. Wie die Entscheidung zur Beschränkung der Erkundungsbereiche im Bergwerk Gorleben zustande kam, wisse er nicht. Diese Problematik war keine Sache seines Rechtsreferats. Und so weiter und so weiter.

Wackerer Zuarbeiter

Wenn man eine wichtige Behörde zu leiten hätte, würde man sich einen solchen Mitarbeiter wünschen? Walter Kühne vermittelt den Eindruck, als habe er seine Arbeit mit den Scheuklappen eines Beamten des 19. Jahrhunderts erledigt, ein obrigkeitstreuer, nicht allzu umtriebiger Ausführer von Vorschriften. Irgendwann fällt das Wort kafkaesk. Und tatsächlich, in einer von Kafka beschriebenen Behörde könnte man sich diesen Walter Kühne gut vorstellen. Einer, der Bestimmungen ausführt, kein Entscheider, sondern ein wackerer Zuarbeiter, der nur über seinen sehr begrenzten Bereich Auskunft geben kann, ohne die Zusammenhänge zu kennen.

Natürlich ist das nur der Anschein, den Kühne vor dem Untersuchungsausschuss zu wecken gekommen ist. Vielleicht hat man ihm sogar den Rat gegeben, lieber den Einfältigen zu geben als sich zu verplappern. Schließlich hat er schon für die damalige Bundesumweltministerin Merkel wichtige Vorlagen geschrieben. Die Koalition schont Kühne sichtlich, verzichtet weitgehend auf Fragen. Für die Befrager aus CDU/CSU und FDP  scheint für die Zeugen aus dem BMU zu gelten: Die baldige Zeugin Merkel schon im voraus zu entlasten, wo es eben geht. Denn im Laufe des Jahres wird auch Merkel vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Und doch ist es für Kühne schwierig, die Rolle des Einfältigen, der schon vieles vergessen hat, über Stunden aufrecht zu erhalten. Sonst würden bald die Zweifel überwiegen, ob dieser Mann in einem Ministerium am richtigen Platz ist.

Reduzierung der Kosten…

Er kommt ins Reden, als es um Finanzfragen geht. Die Gespräche der Bundesumweltministerin Merkel und des Bundeswirtschaftsministers Rexrodt mit den Energieversorgern in den Jahren 1996/97 fanden auf Initiative der Energiekonzerne statt. Kühne beschreibt das Gesamtbild aus dieser Zeit zwar nicht, aber wer aufmerksam die Akten liest und eins und eins zusammenzählt, kommt zu folgendem Bild: Die Energie-Industrie machte Druck wegen der Kosten für Gorleben. Die fehlenden Salzrechte und die politische Situation mit Niedersachsen, die den Fortgang der Genehmigungsverfahren verzögerte, machte die Energieversorger ungeduldig. Man befürchtete ständig steigende Kosten ohne Vorankommen bei der Erkundung. Die Enteignung war nach jahrelanger juristischer Prüfung nicht möglich. Die EVU wollten mit der Erkundung vier Jahre pausieren, bis die fehlenden Salzrechte vorhanden seien. Man erhoffte sich entsprechende Gesetzesänderungen im Atomgesetz. Das BMU wollte auf keinen Fall pausieren – und brachte daher verschiedene Kostenrechnungen ins Spiel. Unter anderem wurde intensiv über die Endlager-Privatisierung gesprochen. Gleichzeitig wurde Schacht Konrad verhandelt, das die Perspektive eröffnete, dass das Müllvolumen für Gorleben sich erheblich reduzierte, wie schwach-und mittelaktiver Atommüll dann dort hin gehen könnte. Aber auch dort gab es Hindernisse.

… auf Kosten der Sicherheit

Schließlich brachten BfS und BMU für Gorleben die Beschränkung der Erkundungsbereiche als eine kostengünstige Variante ins Spiel (Einsparung ca. 300 Millionen). Man machte aus der Not eine Tugend: Erkundung nur nach Nord-Ost (was wegen fehlender Salzrechte auch nicht anders ging), dann haben die EVU eine erhebliche Kostenminimierung und stellen sich einer Weitererkundung nicht mehr in den Weg. Der wissenschaftlichen Bedenken hat man sich einfach über personelle Konsequenzen entledigt, die Kritiker im BfS (Wosnik und Röthemeyer) wurden kalt gestellt. Gleichzeitig hat man damit allerdings bewusst Sicherheitsrisiken ausgeblendet. Nur wenige Jahre zuvor war man nämlich noch der Ansicht gewesen, man müsse aus geologischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit auf jeden Fall den gesamten Salzstock erkunden. Die Energieversorger bezweifelten noch 1996, ob man ein Planfeststellungsverfahren mit einer Teilerkundung überhaupt durchstehen könnte.

Auch in BfS und BMU gab es noch 1993 Bedenken: „Um beim Rahmenbetriebsplan nicht in die Problematik eines neuen Vorhabens zu kommen, ist an der Zielsetzung der Gesamterkundung des Salzstocks festzuhalten,“ heißt es in einem Vermerk des BfS vom 16.07.1993. Dorothée Menzner, Obfrau im Untersuchungsausschuss für DIE LINKE, fragt Kühne, weshalb man drei Jahre später zu  einer anderen Auffassung gekommen sei. Kühne erklärt, eine Teilerkundung des Salzstock sei ja keine gänzliche Konzeptänderung. Außerdem wolle man sich die Erkundung nach Südwest für alle Fälle noch vorbehalten.  Formal soll also bis heute der gesamte Salzstock erkundet werden, damit kein neuer Rahmenbetriebsplan her muss, der Jahre dauern würde und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beinhalten müsste. Intern ist man sich einig, dass man nur einen Teil erkundet. So auslegbar sind Rechtsnormen. Auch die EVU ließen sich am Ende darauf ein.

All dies ist auch heute noch der Stand der Dinge. Personen wie Dr. Thomauske haben damals diese fachliche Entscheidung für diese noch heute gültige zweifelhafte Praxis getroffen und ihr mit einer „Vorläufigen Sicherheitsanalyse“ voraussichtlich 2013 die Absolution erteilen. Die Kritiker wie Prof. Röthemeyer, Gert Wosnik oder Prof. Herrmann sind längst im Ruhestand. Der Jurist Kühne, der bis heute bei allen wichtigen Sitzungen auf Arbeitsebene immer dabei war und sich selbst als „sehr beflissener Beamter“ beschreibt, will von all dem nicht wirklich etwas verstehen. Es wird interessant, wie die Ministeriumsmitarbeiter Schneider und Bloser in der kommenden Woche auftreten.