Überraschendes aus Fernost -Weltkonferenz zur Biologische Vielfalt in Nagoya

 

SchildkröteAm 29.Oktober endete die Vertrags-staatenkonferenz zur Biologischen Vielfalt  (CBD) im japanischen Nagoya. Nachdem die beteiligten Länder in den ersten Tagen mit wenig Kompromiss-bereitschaft auf ihren jeweiligen Interessen beharrten, drohte das Scheitern des Gipfels. Wer die Verhandlungen verfolgt hat, rechnete nicht mehr mit einem guten Ergebnis. Praktisch in letzter Minute erreichten die 193 Teilnehmerstaaten doch noch eine Wende, die das Scheitern der Konferenz verhinderte. Mit den international verbindlichen Vereinbarungen, die getroffen wurden, hat Die UN-Konferenz in Nagoya Geschichte geschrieben. Und doch trat auch bald Ernüchertung ein. Wie belastbar werden die Ergebnisse sein?

Worum ging es, was wurde erreicht?

Einig waren sich die Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) darüber, dass das Ziel, den Artenrückgang bis 2010 global zu stoppen, weit verfehlt wurde. Fast ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten ist in den letzten 35 Jahren ausgestorben. Täglich verschwinden etwa 150 weitere. Nun ging es auf der Konferenz in Japan darum, Nägel mit Köpfen zu machen.

Drei grundlegende Ziele standen in Nagoya zur Verhandlung:

Schaffung einer völkerrechtlichen Vereinbarung über den Zugang und den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen - Access and Benefit Sharing (ABS)

Inhalt dieses Ziels ist die Verabschiedung eines völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommens, dass die Rechte über genetische Ressourcen regelt. Bislang übernahmen die Industriestaaten die Rolle der "Biopiraten" und bedienten sich an den genetischen Ressourcen der Entwicklungsländer. An den damit erwirtschafteten Gewinnen hatten diese allerdings keine Rechte oder gar Beteiligung. Vielmehr wurde die urtümliche Nutzung (bspw. als Naturheilmittel) durch Patente erschwert. Das angestrebte Protokoll soll für einen gerechten Ausgleich der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen sorgen.
Ergebnis: Das letztendlich unterzeichnete ABS-Protokoll wird als Nagoya-Protokoll in die Geschichte eingehen und war einer der wichtigsten Verhandlungspunkte für den Erfolg der gesamten Konferenz.  Die Verhandlungen um dieses Protokoll wurden im Vorfeld insbesondere durch Deutschland blockiert. Die Vertreter Deutschlands traten als  Pharmalobby auf, während die Entwicklungsländer konsequent ihre Rechte einklagten. Im Ergebnis müssen Unternehmen jetzt erstmals fragen und auch zahlen, wenn sie für ihre neuen Produkte Naturstoffe aus biologisch reichen Regionen nutzen wollen. Sie müssen einen Vertrag mit den Herkunftsländern aushandeln und diese an der Entwicklung des Produkts und auch an den Gewinnen beteiligen. Ein nachträglicher Ausgleich für bereits genutzte Ressourcen ist jedoch nicht vorgesehen. Bis 2015 soll das Nagoya-Protokoll umgesetzt werden.
Nachdem die Bundesregierung mit ihrer Pharmaklientelpolitik eine beschämende Rolle in den Verhandlungen spielte, täte die Regierung gut daran, einen konstruktiven Beitrag zur Einhaltung des Zeitplanes zu leisten. Denn noch können die Pharmakonzerne und andere Unternehmen täglich genetische und biologische Stoffe aus den Herkunftsländern ohne jegliche Gegenleistung benutzen. Und dies werden sie tun, bis die Regelungen in Kraft gesetzt sind und der Schutz der biologischen Vielfalt in klassische Wirtschaftbereiche, wie Patentrechte und Subventionen bis hin zum Handel vordringt.

Erstellung eines Finanzplans zur Einrichtung weiterer Schutzgebiete, zusätzlicher Naturschutzmaßnahmen und auch nachhaltiger Wirtschaftsprojekte

Am 27.Oktober wurde die neuste vergleichende Studie von 174 Wissenschaftlern aus 38 Ländern vorgestellt - die Botschaft: Artenschutz kann funktionieren. So wird für 64 Säugetier-, Vogel- und Amphibienarten eine Verbesserung der Bestände durch spezielle Schutzmaßnahmen konstatiert. Der Kalifornische Kondor in den USA und das Wildpferd in der Mongolei sind Beispiele für die erfolgreiche Wiederansiedlung von in der freien Natur schon als ausgestorben geltenden Tieren. Solche Erfolge sind nach Meinung der Wissenschaftler nur durch gezielte Artenschutzmaßnahmen zu erreichen und dafür müssen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Brasilien hatte für zusätzliche Naturschutzmaßnahmen 200 Mrd. Dollar im kommenden Jahrzehnt gefordert. Die EU und auch Japan haben das abgelehnt. Nicht prinzipiell, denn in den nächsten zwei Jahren soll nun geprüft werden, wie viel Geld tatsächlich benötigt wird.
Zu dieser Überprüfung gibt es seit der Verabschiedung der CBD im Jahre 1992 erstmals einen konkreten Verfahrensvorschlag. Bis zur nächsten Konferenz in Indien (2012) sollen durch dieses Verfahren die tatsächlich geleisteten Zahlungen und vor allem der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung dargelegt werden. Das Verfahren enthält auch Indikatoren zur Evaluierung der Strategie zur Mobilisierung neuer Finanzmittel. Zum Beispiel könnten durch Abbau umweltschädlicher Subventionen eingesparte Gelder für Zwecke des Biodiversitätserhalts verwendet werden.


Verabschiedung eines strategischen Planes mit ambitionierten Zielen für den globalen Schutz der Natur bis 2020

Um das Artensterben zu stoppen, einigten sich die Vertragsstaaten der CBD auf 20-Punkte, die den erwünschten Zustand der Welt im Jahr 2020 beschreibt. Die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele für die nächste Dekade kann allerdings nur durch ein ausreichendes finanzielles Fundament gesichert werden. Leider werden die ehrgeizigen und klangvollen gemeinsamen Ziele bis 2020 durch die Prüfung der tatsächlich notwendigen Kosten bis 2012 abermals für 2 Jahre in die Warteschleife geschoben. Darüber hinaus sind die Ziele ziemlich unkonkret und bedürfen in der Umsetzung in Nationale Strategien dringend einer Präzisierung des Inhaltes und der zeitlichen Umsetzung.

Die Wunsch-Welt 2020:

  1.  Die Menschen sind sich des Wertes der Lebensvielfalt bewusst und wissen, wie sie zu erhalten ist.
  2.  Der Schutz von Natur und Lebensvielfalt ist in alle nationalen und lokalen Entwicklungspläne integriert.
  3.  Anreize und Subventionen, die der Biodiversität schaden, sind beseitigt, positive Anreize für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur entwickelt.
  4. Regierungen und Wirtschaft setzen Pläne in Kraft, Produktion und Konsum nachhaltig zu gestalten und die Nutzung natürlicher Ressourcen innerhalb ökologisch sicherer Grenzen zu halten.
  5. Die Verlustrate für natürliche Lebensräume, einschließlich Wäldern, ist mindestens halbiert und wo möglich auf null reduziert.
  6. Alle Bestände von Fischen werden gezielt bewirtschaftet, um Überfischung zu vermeiden.
  7. Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft werden nachhaltig durchgeführt.
  8. Umweltverschmutzung, inklusive Überdüngung, ist auf ein Niveau reduziert, das Ökosystemen und der Biodiversität nicht schadet.
  9. Bestände invasiver Arten sind erfasst und werden kontrolliert oder beseitigt.
  10. Der Druck des Menschen auf Korallenriffe und andere Ökosysteme, die von Klimawandel und Übersauerung betroffen sind, ist minimiert.
  11. Mindestens 17 Prozent der globalen Landfläche und 10 Prozent der Meeresfläche sind unter Schutz gestellt.
  12. Das Aussterben von Arten, deren Bedrohung bekannt ist, ist verhindert.
  13. Die Vielfalt von Kulturpflanzen und Zuchttieren sowie ihrer wilden Verwandten wird erhalten.
  14. Ökosysteme, die essentielle Dienstleistungen für Gesundheit, Einkommen und Wohlstand erbringen, werden erhalten oder restauriert.
  15. Ökosysteme behalten ihre Kraft, trotz menschlicher Eingriffe zu funktionieren und werden bei Bedarf restauriert.
  16. Regeln zur fairen und gerechten Nutzung genetischer Ressourcen sind bereits seit dem Jahr 2015 in Kraft getreten.
  17. Jedes Land hat einen effektiven Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität entwickelt.
  18. Wissen, Innovationen und Praktiken von Ureinwohnern, die für den Naturschutz relevant sind, werden respektiert.
  19. Das Wissen um die Vielfalt des Lebens und seine technologische Nutzung wird vertieft, geteilt und angewandt.
  20. Die finanziellen Mittel, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, stehen zur Verfügung.