Naturschutzgesetz: DIE LINKE. im Hessischen Landtag prüft Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Entwurf des hessischen Naturschutzgesetzes lässt kaum eine gute naturschutzfachliche Praxis erkennen. Die  Summe der Verschlechterungen im Gesetzesentwurf führen dazu, dass allgemeine Grundsätze wie die Sicherung der biologischen Vielfalt oder die Aufrechterhaltung der "Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes" nicht mehr gesichert werden können.

Zweifelhaft ist darüber hinaus, ob der Gesetzesentwurf formalen juristischen Kriterien genügt. Die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag prüft daher die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mehr zum Thema:
Normenkontrollklage gegen die Neuregelung des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Rede von Marjana Schott im Hessischen Landtag am 15. Dezember 2010)