Bergrechtsanhörung im Bundestag

Erstmalig seit Jahrzehnten wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundestages ausführlich über die Defizite des deutschen Bergrechts diskutiert. Anlass waren Anträge von LINKEN, Grünen und SPD zur Novellierung des Bundesberggesetzes und anderer bergrechtlicher Vorschriften. Während das Sächsische Oberbergamt und die die Gewerkschaft IGBCE erwartungsgemäß das geltende Bergrecht verteidigten, kritisierten Rechtsanwälte, die Bergbaubetroffene, Kommunen und Umweltverbände in bergrechtlichen Konflikten vertreten, das Regelwerk als vollkommen überholt. Es sei nicht geeignet für Konfliktlösungen, welche auch die Rechte von Anwohnern und Umwelt adäquat berücksichtigten.

Einen kurzen Bericht über die öffentliche Anhörung am 23. Mai hat die Verwaltung des Bundestages erstellt.

Und hier finden Sie nicht nur die zu Grunde liegenden Anträge, sondern auch die Stellungnahmen der Sachverständigen. Besonders lesenswert: Die Stellungnahmen der Rechtsanwelte Thomas Rahner und Dirk Teßmer.

Das Protokoll der Anhörung finden Sie hier.
Sie können auch den Video-Stream der Anhörung anschauen.


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