Mehr als ein Placebo

Bio-Weihnachtsgänse in Brandenburg, Foto: Christian RehmerFortschritt: Das vor zehn Jahren ins Grundgesetz eingefügte Staatsziel Tierschutz ist ein wichtiges Symbol. Jetzt fehlt nur noch die Umsetzung.

Wer seine Kinder ganzjährig observiert, wird feststellen, dass ihre Augen auch ganzjährig leuchten.“ Das weiß Max Goldt, bekannt als Schriftsteller, Musiker und Liebhaber veganer Brathendl. Dieter Stier weiß das nicht. Er ist Tierschutzbeauftragter der CDU/CSU-Fraktion und spricht immer davon, dass er auf die „leuchtenden Kinderaugen“ im Zirkus verzichten müsse, wenn dort keine Wildtiere mehr auftreten dürften.

Jetzt wird es einsam um Dieter Stier: Bundesministerin Ilse Aigner, CSU, zuständig für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, will das Tierschutzgesetz novellieren. Ziel unter anderem: ein Verbot von Wildtieren im Zirkus, Verbot des Schenkelbrands bei Pferden, Ergänzungen der Vorschriften zur Qualzucht und Anpassung von Regelungen zu Tierversuchen an EU-Recht. Der Entwurf wurde bereits vom Kabinett beschlossen und kommt demnächst in den Bundestag.

Das Werk von Künast-Getreuen?

Die CDU/CSU-Fraktion schäumt und fällt der eigenen Ministerin in den Rücken. Anders als SPD, FDP, Linke und Grüne möchte die Fraktion an Schenkelbrand und Wildtieren im Zirkus festhalten. Ob hinter Gesetzentwürfen, die die Union derart aufregen, die letzten Getreuen von Aigner-Vorgängerin Renate Künast im Landwirtschaftsministerium stecken? Ganz so einfach ist es nicht. Denn der Bundesrat beschloss Anfang Juli eine Stellungnahme, die in mehreren Punkten sogar noch für eine Verschärfung von Aigners Entwurf plädiert.

Die CSU-Politikerin hat ihre Novelle pünktlich zum zehnten Jubiläum der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz vorgelegt. Die Verfassungsänderung trat Anfang August 2002 in Kraft. Kern von Aigners Novelle ist nun eigentlich die Anpassung von deutschem Recht an EU-Recht. Was darüber hinausgeht, ist vor allem dem wachsenden Druck aus der Bevölkerung geschuldet. Die denke heute anders als noch vor zehn Jahren, weiß Aigner: „Heute ist das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches Handeln“. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz habe dieses Umdenken beflügelt.

Eine bedenkliche Biege

Es geht um Artikel 20a. Dieser wurde 1994 ins Grundgesetz eingefügt als Folge einer langen umweltpolitischen Verfassungsdebatte. Artikel 20a erklärt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Staatsziel. Bereits 1993 wären laut Forsa 84 Prozent der Bundesbürger auch für ein Staatsziel Tierschutz gewesen. Doch CDU und CSU lehnten das bis 2001 ab. Erst Anfang 2002 änderten sie ihre Meinung.

Anlass war damals allerdings weniger eine Debatte über den Umweltschutz-Artikel als über die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar das Schlachten ohne Betäubung, also im Prinzip auch das Schächten. Es räumt aber Ausnahmen ein – eben wegen der Religionsfreiheit. Im Januar 2002 legte das Bundesverfassungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil diese Ausnahmen vom Schächtverbot sehr großzügig aus.

Dem wiederum wollten Konservative in CDU und CSU Einhalt gebieten, und so wurde das Staatsziel Tierschutz über eine bedenkliche antiislamische und antijüdische Biegung doch noch durchsetzbar. Aber ganz abgesehen von der Religionsfreiheit: Ein Rind mit Weidegang, das halachisch korrekt geschächtet wird, lebt glücklicher und stirbt angstfreier als ein Tier aus Anbindehaltung, das nach langem Tiertransport in einem Schlachthof im Akkord unter Betäubung getötet wird.

Keine Sache

Was ist für die Tiere gewonnen, seit der Staat sich in der Verfassung zum Tierschutz bekennt? Schon im Tierschutzgesetz ist vom Schutz der Mitgeschöpfe die Rede – eine erstaunlich religiöse Nuance im Nebenstrafrecht. Und das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in Paragraf 90a, Satz 1, klar: „Tiere sind keine Sachen.“ Allerdings regelt Satz 3 des gleichen Paragrafen, dass trotzdem die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere anzuwenden seien. Diese Doppelnatur des Tieres in der Rechtsordnung – einerseits keine Sache, jedoch zu behandeln wie eine Sache – wird durch ein Staatsziel Tierschutz nicht beseitigt.

Die Zerrissenheit des Gesetzgebers spiegelt ganz im Sinne repräsentativer Demokratie die Zerrissenheit der Gesellschaft wider. Denn wohl nie in der Geschichte wurden Tiere so verdinglicht wie heute etwa in der industriellen Tierproduktion. Man denke nur an die Vernichtung männlicher Küken: Tiere werden getötet, weil sie keine Eier legen können. Rinder, die enthornt werden, leiden Schmerzen und sind im Sozialverhalten beeinträchtigt. Enthornung gilt aber unter derzeitigen Haltungsbedingungen als wirksamer Arbeitsschutz. Zähne werden geschliffen, Ferkel betäubungslos kastriert, Schnäbel und Schwänze kupiert, bewegungsunfähige Hochleistungsrassen werden gezüchtet – um der Agrarindustrie Gewinne zu sichern. All dies ist mittlerweile bekannt, nicht zuletzt dank der Kampagnen von Organisationen wie Tierschutzbund, Vier Pfoten und PETA.

Produktionsprozess verschleiert

Dem steht die „Vermenschlichung“ von Haustieren gegenüber. Aber beides geschieht parallel, und auch die so treu sorgende Tierhalterin ernährt sich unter Umständen gern vom Billigfleisch aus Intensivtierhaltung. Vor allem die Discounter haben es verstanden, den Produktionsprozess des Fleisches zu verschleiern.

Artikel 20a war symbolische Gesetzgebung, der Hype zum zehnten Jubiläum ist Symbolpolitik. Politik allerdings funktioniert eben auch über Symbole. Daher ist das Staatsziel Tierschutz auch kein überflüssiges Placebo, sondern eine Verpflichtung, die alle Tierhaltungsformen unter Legitimationsdruck setzt. Umwelt- und Tierschutzverbände nutzen dies. Initiativen und Bündnisse wie „Wir haben es satt! Bauernhöfe statt Agrarindustrie“ wehren sich gegen die Verdinglichung von Tieren und bringen Zehntausende auf die Straße. Tierschutzbund, Wirtschaft und Wissenschaft bereiten ein Tierschutz-Label vor.

Dem Staatsziel gerecht werden

Die Opposition dringt nun darauf, dass das Tierschutzgebot des Grundgesetzes endlich mit Leben erfüllt wird: „Eine Verbesserung der Haltung von Nutztieren ist dabei besonders wichtig“, meint Heinz Paula, Tierschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion. Konkrete Vorschläge dazu machten Bündnis 90/Die Grünen Ende Mai in ihrem eigenen Entwurf für ein Tierschutzgesetz. Dabei beziehen sie sich ausdrücklich auf das zehnte Jubiläum der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Natürlich hätten SPD und Grüne es in der Hand gehabt, bereits 2002 die Gesetze dem neuen Staatsziel anzupassen. Da waren sie an der Regierung.

Auch der Tierschutzbund fordert ein von allen getragenes neues Tierschutzgesetz, das den Ansprüchen eines Staatsziels gerecht wird. SPD, Grüne und Linke wollen unter anderem ein eigenes Klagerecht für Tierschutzverbände sowie eine andere Zusammensetzung der Tierschutzkommissionen durchsetzen. Auch greift die digitale Einteilung in Sachen und Personen zu kurz: Tiere sind weder Sachen noch im Vollsinn Personen, sondern eben etwas Drittes. Das Tierschutzrecht sollte deshalb auch regeln, dass Tiere als Tiere und nicht als Sachen behandelt werden. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, kann in Verordnungen gepackt und im Vollzug geregelt werden.

Und dennoch: Es geht nun primär nicht darum, neue und immer schärfere Normen zu setzen. Es geht vielmehr darum, Normen umzusetzen. „Das eigentliche Problem im Tierschutzrecht ist der mangelnde Vollzug“, sagt der Tierschutzbeauftragte der Linksfraktion, Alexander Süßmair. „Die Behörden müssen besser ausgestattet werden.“

Kein verordneter Veganismus

Tatsächlich bräche die deutsche Fleischproduktion zusammen, wenn das bereits heute geltende Tierschutzrecht konsequent angewendet würde. In Deutschland wird doppelt so viel Fleisch gegessen, wie gesundheitlich zuträglich wäre. Und das Fleisch wird auf eine Art und Weise produziert, die – man denke zum Beispiel an gentechnisch verändertes Soja aus Südamerika – weltweit katastrophale ökologische und soziale Folgen hat. Die deutsche Fleischwirtschaft trägt hier Mitverantwortung, ebenso Verbraucher und Gesetzgeber.

Es dürfen eben nicht mehr Tiere gehalten werden, als regional ernährt werden können. Der Anbau einheimischen Futters muss gefördert und die intensive Tierhaltung zurückgedrängt werden. Ich plädiere nicht für staatlich verordneten Veganismus. Aber zum Beispiel könnte die Mehrwertsteuer auf Fleischprodukte von sieben auf die üblichen 19 Prozent angehoben werden. Sozial verträglich wäre dies etwa dann, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen Wahlfreiheit bei der Ernährung ermöglichen würde.

Das Staatsziel Tierschutz war und ist symbolische Gesetzgebung. Doch hat es den Charakter eines Glaubenssatzes erlangt, hinter den keine Debatte um Tierschutz und Tierhaltung mehr zurück kann. Das Grundgesetz dient somit als Legitimationsgrundlage für Fortschritte beim Tierschutz auch diesseits der Symbolpolitik. Die Bilanz der letzten zehn Jahre stimmt insofern optimistisch.



Dieser Artikel von Jens-Eberhard Jahn erschien am 6. August 2012 im FREITAG und ist hier online zu finden. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Alexander Süßmair.