Bund duckt sich beim Wild-Wald-Konflikt weg

„Die Bundesregierung bestätigt Defizite bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Regulierung überhöhter Schalenwildbestände. Gleichzeitig sieht sie aber keinen eigenen Handlungsbedarf. Sie entzieht sich ihrer Verantwortung für eine gemeinsame Konfliktlösung und riskiert eine Verschärfung des Streits in den Dörfern,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion („Überarbeitungsbedarf beim Jagdrecht“, hier).

Tackmann weiter:

"Befördert durch drastische Veränderungen in der Landnutzung tummelt sich in vielen Regionen so viel Schalenwild im Wald. Junge Bäume können  nur noch hinter Zäunen geschützt ohne wirtschaftlichen Schaden aufwachsen. Das Problem wird kaum in Frage gestellt. Seine Ursachen sind vielfältig und dem menschlichen Handeln nicht immer zugänglich. Die jagdwissenschaftlichen Grundlagen zur Lösungssuche sind lückenhaft oder umstritten. Zur Konfliktlösung wird deshalb auch eine andere Jagdpolitik im Bund beitragen müssen. Zum Beispiel könnte der Einklang zwischen Wald und Wild im Bundesjagdgesetz besser verankert, die Rolle der Flächenbewirtschafter neu definiert und effektivere Wildtiermanagement-Konzepte auf belastbarer Daten-Grundlage erarbeitet werden.

Doch Ministerin Aigner sieht trotz des anerkannten Problemdrucks „kein Regelungsdefizit hinsichtlich der Bejagung überhöhter Wildbestände“.

Dabei bescheinigt die gerade erst vom Agrarministerium veröffentliche Waldstrategie 2020 ein deutliches Handlungsdefizit. Jeder fünfte ungeschützt heranwachsende Baum weise Verbiss- oder Schälmerkmale auf. 300.000 Hektar Wald sind aktuell zum Schutz gegen Schalenwildschäden eingezäunt. Dies behindere den Aufbau naturnaher und klimaplastischer Mischwälder. Es bestehe regional ein erhebliches Defizit zwischen dem gesetzlichen Auftrag und der praktischen Erfüllung. Zur Lösung der Probleme verteilt die Bundesregierung aber lediglich Verantwortung und Aufgaben an andere. So sollen die regionalen Akteurinnen und Akteure ein Leitbild „Jagd im Wald“ entwickeln.

Der eigene Beitrag der Bundesregierung zur Konfliktlösung bleibt sowohl in den Antworten auf die Kleine Anfrage der LINKEN als auch in der Waldstrategie 2020 unerwähnt.

Die gesellschaftlich anerkannten waldbaulichen Ziele wie Naturverjüngung oder Verbesserung der Baumartenzusammensetzung sind nur mit angepassten Wilddichten erreichbar. Dazu ist ein verbesserter Abstimmungsbedarf zwischen Waldbewirtschaftung, Jagd und Waldeigentum nötig. Aber auch die jagdrechtlichen Grundlagen gehören ehrlich und ergebnisoffen auf den Prüfstand. Wegducken ist keine Interessensvertretung für das Wild im Ökosystem Wald. Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach wildbiologischen, waldbaulichen, ökologischen und tierschutzrechtlichen Aspekten überarbeitet werden."

Sie finden die Antwort der Bundesregierung hier.