SPD und Union schieben Verantwortung für Klimaflüchtlinge ab

Klimaflüchtlinge nach Unwetter in Bolivien
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Klimaflüchtlinge brauchen unsere Hilfe. Doch während in armen Ländern ganze Inseln im Meer verschwinden, Ernten vertrocknen und sich Millionen von Menschen schon heute gezwungen sehen ihre Heimat zu verlassen, streiten Politik und Bürokraten der reichen Industriestaaten weiter über juristische und akademische Detailfragen, inwieweit vom Klimawandel betroffene Menschen überhaupt als Flüchtlinge gemäß Völkerrecht gelten.

Wie untätig die Große Koalition in ihrem Engagement für die Rechte von Klimaflüchtlingen trotz anderslautender Ankündigungen - insbesondere seitens der SPD - geblieben ist geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Die Linke hervor. Ein Dokument, dass sich übrigens hervorragend eignet, um einen Überblick zu Klimaflucht, Rechtsfragen und das Engagement der Staatenwelt zu bekommen.

Gefragt hatten wir, ob die Bundesregierung die Auffassung des Weltklimarates (IPCC) teilt, dass Migrationsbewegungen als bedeutendste Einzelfolge des Klimawandels gelten und dass die durch den Klimawandel verursachten Extremwetterereignisse weiter zunehmen würden. Und in der Tat sieht das Auswärtige Amt in dem 22-Seiten-Papier die reale Bedrohung durch den Klimawandel: "Je stärker die 2-Grad-Obergrenze überschritten wird, desto gravierender die Folgen für Mensch, Natur und Wirtschaft". Würde sich der Klimawandel in den kommenden Jahren weiter verstärken, etwa durch "Extremereignisse" wie Regenfluten, Hitze und Trockenheit steige sogar die Wahrscheinlichkeit, dass es zu "abrupten, unumkehrbaren Klimaänderungen mit sehr hohem Risiko", den sogenannten Kipppunkten kommt.

Auch drückte sich die Bundesregierung nicht um ein Bekenntnis, dass "Zusammenhänge zwischen antropogenem Klimawandel, Migration und Flucht bestehen". Allerdings sei dieser "bisher unzureichend untersucht". Die meisten Studien würden darauf hindeuten, dass "Umweltveränderungen Auslöser, aber nicht alleinige Ursache von Migrationsentscheidungen" seien.

In diesem Sinne, so die defensive Schlussfolgerung aus Berlin, seien "quantitative Aussagen zum Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration aufgrund komplexer und multikausaler Zusammenhänge nur mit geringer Sicherheit möglich". Natürlich hat kein soziales oder ökologisches Phänomen der Welt nur eine Ursache, Monokausalität ist eine Relikt von Religionen, nicht der Wisenschaft. Die Logik dahinter: Wenn eine Familie nach einem Tropensturm, der ihr Haus zerstört hat, umsiedelt, dann war zwar die Zerstörungsgewalt des Wetters der Auslöser der Vertreibung. Weil man aber vielleicht in Zelten hätte wohnen oder bei Verwandten unterkommen können sei das unbewohnbare Haus nicht die "die alleinige Ursache"...

Ähnlich krude die Argumentation bei der Frage, mit welchen Instrumenten des internationalen Rechts auf UN-Ebene sich die rechtliche Position von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen in von klimawandelbedingten Extremwetterereignissen betroffenen Staaten stärken lässt. Und ob der Status Umwelt- beziehungsweise Klimaflüchtling nach Einschätzung der Bundesregierung Eingang in die UN-Flüchtlingskonvention finden sollte. "Flucht oder Vertreibung aus Gründen des Klimawandels liegen außerhalb des Schutzbereichs der Genfer Flüchtlingskonvention", zieht sich die Bundesregierung aus der nationalen Verantwortung. Regelbedarf bestünde nicht zu Hause, sondern in Absprache mit den Nachbarn: "Da der Klimawandel jedoch ein globales Problem darstellt, sollten die entsprechenden Maßnahmen vorrangig auf internationaler Ebene durchgeführt werden."

Doch ist diese Haltung schlicht zynisch, denn das SPD-geführte Auswärtige Amt weiß genau, dass eine weltweite Regelung in weiter Ferne liegt: "Bei den meisten Staaten besteht Zurückhaltung, das bestehende System des Flüchtlingsschutzes zu erneuern, d.h. um die Gruppe Klimavertriebener zu erweitern", zumal ein zweites Zusatzprotokoll der Genfer Flüchtlingskonvention "in einem langwierigen Prozess von allen Staaten verhandelt und anschließend ratifiziert werden müsste" und den Betroffenen nur einen "kurz- und mittelfristigen Zugewinn an Schutz" bringen würde. Ja, aber brauchen die mittlerweile 31,7 Millionen Vertriebenen (2012) mit wetterbezogenem Auslöser nicht genau das, kurz und mittelfristige Hilfe?

Berlin muss seiner globalen Verantwortung gerecht werden und handeln statt sich hinter abstrakten Definitionsdebatten zu verstecken. Für den Schutz von Klimaflüchtlingen aus aller Welt macht die Bundesregierung eindeutig zu wenig. Es ist nationale Gesetzgebung, etwa durch Bestimmungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, mit der vertriebenen Menschen aus Überschwemmungsgebieten oder Dürre-Regionen konkret geholfen werden kann, etwa Schutz vor Abschiebung in durch Klimawandel betroffene Heimatländer. Statt auf internationaler Staatenebene seelenruhig auf eine juristische Definition für Klimaflüchtlinge und dessen Aufnahme in die UN-Flüchtlingskonvention zu warten könnte Deutschland vorbildhaft eine eigene Definition festschreiben. Und umweltspezifische Schutznormen für KlimamigrantInnen wie in Schweden und Finnland einführen, so wie es 2013 auch die SPD in der Opposition in einem eigenen Antrag gefordert hat.


Dass sich die Bundesregierung "mit dem einschlägigen nationalen Recht einzelner EU-Mitgliedstaaten bislang nicht befasst" hat, also mögliche Verbesserungen der nationalen Rechtslage für Klimavertriebene überhaupt nicht auf dem Schirm hat, ist Zeichen für die anhaltende Ignoranz der Ministerien beim Thema. Und belegt, wie wenig ernst auch die Große Koalition echte Hilfe für Klimaflüchtlinge wirklich nimmt. Der Wille zu schnellem Handeln fehlt, Verantwortungen werden weiter abgeschoben, und die Augen vor der Wirklichkeit in anderen Kontinenten verschlossen. Gerade auch Deutschland trägt als Industrieland eine historische Mitschuld am Klimawandel und seinen Folgen für Mensch und Umwelt.

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