Verschwendungsbewußt

Was landet im Müll? © andrea kusajda / PIXELIO www.pixelio.deEine Studie über Lebensmittelverschwendung in Deutschland ruft uns zu einem besseren Umgang mit unserem Essen auf, übersieht aber die Rolle der Ernährungsindustrie

In Deutschland landen jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel auf dem Müll. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Stattgart im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Allein in den Privathaushalten wird jährlich rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind mit 61 Prozent demnach die Hauptverursachen der Lebensmittelverschwendung. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. Gut zwei Drittel davon wären aber völlig oder zumindest teilweise vermeidbar.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren eigenen Beitrag zu leisten, um die Verschwendung der wertvollen Ressourcen zu stoppen. „Es ist Zeit für einen Bewusstseinswandel – und für mehr Wertschätzung für unsere Lebensmittel", sagte Ministerin Agnes am 13. März 2012 in Berlin.

Um gemeinsame Strategien gegen die Lebensmittelverschwendung zu entwickeln ist am 27. März 2012 eine Fachkonferenz in Berlin mit Herstellern, Gastronomie, Landwirtschaft und Verbraucherschützern, sowie Vertretern von Kirchen und NGO’s geplant. Gleichzeitig startet das BMELV eine Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern praktische Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln, stellt die Bundesministerin eine Million Euro zur Verfügung.

Karin Binder, Verbraucherpolitikerin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag stellt dazu fest: "Statt die Ursachen der Lebensmittel-Vernichtung anzugehen, sucht Ministerin Aigner die Schuld wieder einmal bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

Ohne Verschwendung kein Profit

Eine Hauptursache für die Verschwendung von Lebensmitteln ist im ruinösen Wettbewerb der Lebensmittelbranche zu suchen. Besonders in Deutschland hat der Trend zu möglichst billigen Lebensmitteln in Hinblick auf soziale, ökologische und ethische Folgen bedenkliche Ausmaße angenommen. Auffällig ist, dass die Verschwendung von Lebensmitteln in dem Ausmaß zunimmt, in dem der Discounter-Handel und die Marktkonzentration auf wenige große Unternehmen wachsen. Die Verschwendung von Lebensmitteln macht für Unternehmen Sinn, beispielsweise um Personalkosten einzusparen oder einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dabei wälzen Herstellern und Handel die nachteiligen Effekte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Der große Anteil an der Lebensmittelverschwendung, der scheinbar bei den privaten Haushalten zustande kommt, hat seine Ursache also im Bereich der Erzeugung und Verarbeitung sowie im Handel und in der Gastronomie.

Die Lebensmittel-Industrie entwertet durch Niedrigstpreise und aggressive Werbung unsere Lebensmittel. Verbraucher werden zu unnötigen Käufen verleitet. Der tatsächliche Wert kann durch die Kundinnen und Kunden kaum noch nachvollzogen werden. Dem kann nur durch Transparenz in der Lebensmittelkette entgegengewirkt werden. Die Erzeugungs- und Verarbeitungsbedingungen von Lebensmittel müssen einschließlich der sozialen und ökologischen Effekte vollständig offengelegt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherschutzorganisationen müssen mittels Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein hindernisfreies Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen erhalten. Alle Beschlüsse der Lebensmittelbuch-Kommission sind offenzulegen. Statt der irreführenden GDA-Kennzeichnung ist die Nährwertampel einzuführen.

Überfluss im XL-Format

Überdimensionierte bzw. vorgegebene Verpackungsgrößen und Rabatte verleiten zum Kauf nicht benötigter Mengen und führen zu einer höheren Wegwerfrate bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Vertrieb von "XL"-Größen oder vorportionierter Ware, die einen zeitnahen Verzehr bzw. die Zubereitung einer einzelnen Mahlzeit ohne Überschüsse nicht ermöglichen, sollten unterbunden werden. Insbesondere bei Fleisch und Fisch sollte der Abverkauf von Frischetheken Pflicht sein. Bei Waren wie Obst, Gemüse und Eier, die einzeln verkauft werden können, sollte der Stückverkauf zur Pflicht werden.

Für Waren, die über Nacht bzw. über das Wochenende ihre Frische oder Haltbarkeit verlieren, sollte das Auffüllen der Regale rechtzeitig vor Ladenschluss eingestellt werden, um einen Abverkauf zu gewährleisten. Große Einzelhändler und Verkaufsketten könnten verpflichtet werden, den Anteil nichtverkaufter Tagesware öffentlich auszuweisen. Auch eine Beschränkung der regulären Ladenöffnungszeiten ist zu erwägen. Das Konzept der großen Handelsunternehmen, zu jeder Tageszeit und bis in die Nacht das volle Sortiment verfügbar zu haben, hat durch nicht erforderliche Kaufanreize eine hohe Verschwendung von Lebensmitteln zur Folge. Der eigentliche Zweck ist der Verdrängungswettbewerb gegenüber kleinen Einzelhändlern und Regionalvermarktern.

Regional und genießbar

Das Lebensmittelhandwerk sowie die ökologische und regionale Erzeugung und Verarbeitung sollen gezielt gefördert werden. Die industrielle Erzeugung von Lebensmitteln führt zu einer vergleichsweise hohen Vorauswahl der Eingangsstoffe, da die Ware der maschinellen Weiterverarbeitung untergeordnet werden muss. Landwirtschaftliche Betriebe können einen Teil ihrer Ernte daher nicht verkaufen. Die industrielle Erzeugung und Verarbeitung führt auch zu einer maschinenfreundlichen Sortenauswahl. Die Vielfalt geht zurück und alte und robuste Sorten verschwinden. Die Stärkung regionaler Strukturen vermindert auch die Verschwendung von Lebensmittel durch weite Transportwege und Lagerung.

Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kaum geeignet, die tatsächliche Haltbarkeit eines Lebensmittels zu bewerten. Die Hersteller sind zudem an kurzen MHD interessiert, um den Warendurchsatz zu erhöhen. Der Einzelhandel sollte Erzeugnisse rechtzeitig vor Ablauf der ausgewiesenen Haltbarkeit verbilligt anbieten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschenken oder an gemeinnützige Einrichtungen weiterreichen. Das unmittelbare Entsorgen von Lebensmitteln vor Ablauf der Haltbarkeit ohne den nachweislichen Versuch diese weiterzureichen, sollte untersagt werden.

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