Der große R(EI)bach

Foto: Petra Bork www.pixelio.deIm aktuellen Eierskandal sind es dieses Mal direkt Agrarbetriebe, die für den Skandal verantwortlich sind. Von Agrarbetrieben und nicht mehr von Landwirtschaftsbetrieben muss man reden, da sich gerade in der Hühnerhaltung eine Industrialisierung der Produktion durchgesetzt hat wie nirgendwo sonst in der Landwirtschaft.

Im Jahr 2000 gab es noch rund 113.000 Betriebe in Deutschland, die Hühner zur Eiererzeugung gehalten haben, 2010 hat sich die Zahl auf 56.000 in etwa halbiert. Dabei hat sich die Zahl der Legehennen nur vergleichsweise gering verändert: von 40 Millionen auf 36 Millionen. Damit wird schon deutlich, dass die Tierzahlen in den einzelnen Betrieben enorm gewachsen sein müssen. Schaut man genauer hin, wird die Entwicklung deutlich: Lediglich 632 Betriebe (von den 56.000) halten in Deutschland mehr als 10.000 Legehennen. Diese zusammengerechnet halten insgesamt 29 Millionen von den oben erwähnten 36 Millionen Hühnern. Anders ausgedrückt: Nur 1,5 Prozent der Betriebe halten 83 Prozent der Erzeugung.

Jetzt ist die Vermutung nicht völlig weltfremd, dass vor allem große Betriebe an dem Skandal beteiligt sind. Es wurde gegen Tierschutzgesetze, gegen Gesetze zur ökologischen Landwirtschaft und zur Deklaration von Eiern verstoßen. Rund 60 Millionen Euro soll das den Betrieben eingebracht haben – Gesetzesverstöße zu Lasten der Tiere und zur Verbrauchertäuschung im großen Stil, ein ganz großer Reibach. Und allein diese Dimension weist darauf hin, dass es nicht die Kleinbetriebe sind, die hier im Fokus der Staatsanwalt sind. Wilhelm Hoffrogge, Vorsitzender des niedersächsischen Landesverbandes und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), hat sein Amt ruhen lassen, da er selber involviert ist – und er ist kein Kleiner der Branche.

Setzt man die offiziellen Zahlen, die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg in die Welt gesetzt wurden, in Bezug  zu den existierenden Großbetrieben der Legehennenhaltung, bleibt die Vermutung naheliegend, dass die Verstöße gegen Tierschutz System haben. Gegen 150 bis 200 Betriebe wird staatsanwaltlich ermittelt. In Relation zu den 630 Großbetrieben mit mehr als 10.000 Legehennen ein beachtlicher Anteil. Möglicherweise ist damit jeder vierte Großbetrieb betroffen.

Fakt ist, dass Kontrollen, die Verstöße gegen Tierhaltungsvorschriften aufdecken sollen, umso schwerer sind, je größer die Betriebe sind. In den Großbeständen über 50.000 Legehennen hat sich mit über 70 Prozent die Bodenhaltung der Hennen durchgesetzt. Hier laufen in großen Hallen die Hühner zu tausenden durcheinander. Und hier kommt ein Problem zum Tragen, das wesentlich ist bei der Frage nach betrieblichen Kontrollen: In derart großen Beständen ist es aus rein praktischer Sicht nicht mehr möglich zu überprüfen, ob gesetzlich vorgegebene Bestandsdichten eingehalten werden. Hier ist das Auffliegen von Gesetzesverstößen dem Zufall überlassen. Genau das ist im aktuellen Eierskandal passiert. Es ist nicht möglich zu erfassen, ob Betriebe ihre Tierzahlen um 10 Prozent überschreiten, wie jetzt staatsanwaltlich untersucht wird.

Selbst Öko-Freilandhaltung, die es bereits auch im industriellen Maßstab gibt, hat Hühner in Großvolieren in Gruppengrößen von 3.000 Tieren. Die sind nicht zu zählen. Für die Kontrolle müssen Lieferscheine über gelieferte Junghennen, Futterverbrauch, Legeleistung und Eierverkäufe akribisch kontrolliert werden. Und selbst das schützt nicht vor kriminellen Täuschungsaktionen. In den aktuellen Verfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es unter anderem um die Fälschung von Unterlagen. Möglich, dass es künftig laserbasierte Zählgeräte gibt, die die Kontrollen erleichtern. Zur Zeit ist das aber noch Zukunftsmusik.

Als Fazit bleibt die Erkenntnis, dass das Ausmaß industrieller Tierhaltung in der Eiererzeugung problematische Dimensionen erreicht hat und in der Gesellschaft die Bereitschaft sinkt, derartige Verhältnisse zu tolerieren. So gibt es in Deutschland kaum noch einen Neubau von Ställen, der nicht vor Ort auf Widerstand stößt.

Der Tierschutz ist im Bundestag mit großer Mehrheit grundgesetzlich zum Staatsziel erklärt worden. Nach und nach kommen auch die damit verbundenen Folgeregelungen wie z.B. das Verbot der Käfighaltung von Hühnern. Dabei hat es großen Widerstand seitens der Agrarindustrie gegeben. Tierschutz war bislang eher die Ausnahme im betrieblichen Leistungsspektrum der Landwirtschaft. Konventionellen Betrieben musste er von außen durch die Gesetzgebung aufgedrückt werden.

Betriebe aus der Ökolandwirtschaft und Programme wie „Neuland“ sind hier am meisten voran gekommen. Daher ist es ein Gebot der Fairness, die Kontrollen in der herkömmlichen Geflügelwirtschaft zu verstärken und den gesetzlich verankerten Tierschutz in der Praxis durchzusetzen. In allen Debatten der letzten Jahre hat die Fraktion DIE LINKE das immer wieder gefordert.

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