Bundesregierung ignoriert Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk

TomMueck / pixelio.deDie Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt. In dieser Verordnung sind die Grenzwerte für elektromagnetische Felder festgesetzt. Diese sind nach wie vor viel zu hoch angesetzt und werden auch durch die Novellierung der Verordnung nicht nach unten korrigiert. DIE LINKE fordert hingegen deutlich schärfere Grenzwerte und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt.

Im Alltag sind wir ständig umgeben von elektromagnetischen Feldern – verursacht z.B. durch Mobiltelefone, Funkmasten, WLAN-Systeme oder Hochspannungsleitungen. Seit geraumer Zeit wird darüber gestritten, ob diese elektromagnetische Strahlung nun gesundheitsschädlich ist oder nicht. Fakt ist, dass eine Vielzahl verschiedener Studien existiert, die auf gesundheitsschädigende Wirkungen hinweisen. Unter anderem werden Krebs, Alzheimer oder Kinderleukämie immer wieder mit den uns umgebenden elektromagnetischen Feldern in Verbindung gebracht. Auch Elektrosensibilität rückt in diesem Zusammenhang mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Strahlenbelastung deutlich zu senken, damit schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit ausgeschlossen werden können.

Experten fordern drastische Senkung der Grenzwerte

Die Bundesregierung scheint keinen Anlass zu sehen, die vielfältigen Hinweise auf schädigende Wirkungen ernst zu nehmen und die Grenzwerte zu überarbeiten. Nach Meinung verschiedener Experten müssten die geltenden Grenzwerte teils um das Tausendfache gesenkt werden, um Gefahren für die menschliche Gesundheit ausschließen zu können. Die Bundesregierung ignoriert dies jedoch und stellt sich auf den Standpunkt, es sei ja noch kein eindeutiger Wirkmechanismus zwischen elektromagnetischer Strahlung und den genannten Krankheiten gefunden worden. Dabei wird zudem noch ausgeblendet, dass insbesondere die Langzeitwirkungen der erst seit relativ kurzer Zeit vorhandenen Mobilfunkstrahlung noch gar nicht richtig erforscht werden konnten. Diese Haltung ist nicht nur blauäugig sondern zeugt auch von mangelndem Verantwortungsbewusstsein. Die Bundesregierung steht in der Pflicht Vorsorge für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten.

Zwar mag noch nicht bis ins letzte Detail wissenschaftlich nachvollziehbar sein, wie genau die vorhandenen elektromagnetischen Felder die Gesundheit schädigen. Dass jedoch ein grundsätzlicher Zusammenhang zu bestimmten Krankheiten besteht kann jedoch kaum mehr angezweifelt werden. Allein deswegen sind Grenzwerte festzusetzen, die weitaus schärfer sind, als die bisher vorgegebenen.

Einzig DIE LINKE formuliert klares Ziel bei den Grenzwerten

DIE LINKE fordert als einzige Fraktion im Bundestag konkret bezifferte Grenzwerte, anhand derer Gesundheitsgefahren ausgeschlossen werden könnten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Werte liegen teils um das Tausendfache (!) höher und sind vor dem Hintergrund des vorsorglichen Gesundheitsschutzes schlichtweg nicht tragbar. Die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Entwurf der Bundesregierung zwar ebenfalls scharf. Ihre Forderung nach niedrigeren Grenzwerten bleibt aber eher schwammig. Ganz konkrete Werte werden nicht verlangt, obwohl genau dies der Ansatzpunkt für eine effektive Vorsorge wäre. Die SPD-Fraktion stimmte dann auch leider gegen den Entschließungsantrag der LINKEN, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

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