Kohleausstiegsgesetz nach Scheitern des EU-Emissionshandels

Auf dem Klima- und Energieportal klimaretter.info hat Eva Bulling-Schröter einen Standpunkt zu einem LINKEN-Antrag veröffentlicht, der ein Kohleaustiegsgesetz nach Scheitern des Emissionshandels fordert.

Greenpeace Deutschland hatte zuvor diesen Antrag nach einem Kohleausstiegsgesetz begrüßt, welches die Bundesregierung bis zum Frühjahr erarbeiten soll, sofern die Reformbemühungen beim EU-Emissionshandel bis dahin erfolglos bleiben. Lesen Sie hier den Blogeintrag von Greenpeace.

Nachfolgend die Presseerklärung vom 17. Januar 2013 von Eva Bulling-Schröter zur Einbringung des Antrags:

Zur heutigen ersten Lesung des Antrags „Kohleausstiegsgesetz nach Scheitern des Emissionshandels“ erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestages, Eva Bulling-Schröter:

 „Der EU-Emissionshandel steht vor dem endgültigen Scheitern. Die LINKE bringt darum heute in erster Lesung den Antrag "Kohleausstiegsgesetz nach Scheitern des EU-Emissionshandels" in den Bundestag ein (BT-Drs. 17/12064). Die europäische Energiewirtschaft- und Industrie hat zusammen mit der herrschenden Politik dafür gesorgt, den Emissionshandel als marktnahes Klimaschutzinstrument gegen die Wand zu fahren. Folgen hier nicht unverzüglich grundlegende Reformen, muss Ordnungsrecht übernehmen. Schließlich ist der Schutz der Erdatmosphäre zu wichtig, als ihn Spekulanten zu überlassen. 

Mit dem Antrag wird eine Alternative aufgemacht: Entweder, die Mitgliedsstaaten schaffen es gemeinsam, bis zum Frühjahr den EU-Emissionshandel radikal zu reformieren, um ihn endlich klimaschutztauglich zu machen, oder die Bundesregierung muss politisch das Scheitern dieses Instruments feststellen und ein nationales Kohleausstiegsgesetz formulieren.

Für ersteres werden im Antrag Kriterien benannt, die u.a. auf aktuellen Reformvorschlägen der EU-Kommission basieren. Letzteres geht auf ein Modell von Greenpeace zurück, welches die Organisation bereits im Mai letzten Jahres vorstellte. Daran angelehnt könnten ab 2014 die jährlichen Strommengen aus Kohlekraftwerken begrenzt und in den Folgejahren stetig und weitgehend linear reduziert werden. Der Neubau von Kohlekraftwerken und der Neuaufschluss von Tagebauen müsste entsprechend verboten werden. Infolge eines solchen Gesetzes könnte spätestens 2040 das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz gehen. Die Rest-Strommengen sind in diesem System an die Betreiber von Kohlekraftwerken anhand von Effizienz-Benchmarks unter Berücksichtigung der bisherigen Laufzeit zu vergeben.“

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