Ein neues Bergrecht muss her!

Das Bergrecht ist volkommen veraltet, die LINKE will es reformieren. Im Kern soll der Vorrang der Interessen der Konzerne und der Rohstoffgewinnung vor den Interessen von Umwelt und Bevölkerung gebrochen werden, der im Bundesberggesetz (BBergG) manifestiert ist. An die Stelle treten soll u.a. das Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeits- prüfung und entsprechenden Beteiligungs-, Informations- und Klagerechten. Beim Abbau unter besiedelten Gebiet wären besondere Nachweise der Erforderlichkeit vorzulegen. Zudem wird die Kategorie "grundeigene" Bodenschätze abgeschafft - alle Bodenschätze in Deutschland würden Gemeineigentum.

Mit dem Ziel der Novellierung des Bergrechts hat die Bundetagsfraktion DIE LINKE einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den sie hier abrufen können. Die Rede von Eva Bulling-Schröter zur ersten Lesung des Antrags finden Sie hier. Dort sind auch die Unterschiede zum Antrag der Grünen zum Thema erläutert. Zudem können Sie einen hier einen Hintergrund zum Antrag lesen.


Lesen Sie auch die Informationen zur Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages zur von der Opposition geforderten Bergrechtsnovelle am 23. Mai 2012.

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