Umweltklage für „Jedermann“

„Das EuGH-Urteil ist eine Ohrfeige für die deutsche Rechtssetzung“ erklärt Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestages, anlässlich der gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Stärkung von Klagemöglichkeiten deutscher Umweltverbände. Bulling-Schröter weiter:

„Die Bundesrepublik verstößt bei den Klagemöglichkeiten für die Öffentlichkeit seit langem nicht nur gegen europäisches Recht, sondern auch gegen die Aarhus-Konvention. Letztere fordert im Rahmen von Zulassungsverfahren nicht nur die Klagerechte von Umweltverbänden auf alle Tatbestände auszudehnen, die umweltrelevant sind (in Deutschland sind sie auf den reinen Naturschutz beschränkt). Sie fordert in der Konsequenz sogar Klagemöglichkeiten zum Schutz der Umwelt für „Jedermann“, also für natürliche Personen. In Schweden ist dies beispielsweise möglich. Schon bei der Diskussion um das 2006 erlassene Umweltrechtsbehelfsgesetz kritisierte DIE LINKE im Bundestag als einzige Fraktion diese Verstöße und Defizite in der deutschen Gesetzgebung (Entschließungsantrag Drucksache 16/3361).

Ich fordere Umweltminister Röttgen und die Regierungsfraktionen auf, jetzt zügig das deutsche Recht an das Europäische Recht und den Geist von Aarhus anzupassen und eine weitreichende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Dazu gehört neben der Gewährung eines umfassenden Zugangs zu Gerichten auch die unzulässige Einschränkung der Klagegegenstände abzuschaffen sowie die Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern zuzulassen.“

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