Systemwechsel bei erneuerbaren Energien killt Bürgerenergie

DSC09013Am 08. Juni 2016 wurde im Kabinett eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen (EEG 2016), die einen gefährlichen Paradigmen-Wechsel einleitet. Die Branche der Erneuerbaren Energien, die rund 360.000 Arbeitsplätze zählt, hat sie als größten Angriff gegen den Ökostrom-Ausbau seit Einführung des EEG im Jahr 2000 bezeichnet. Bürgerenergien geraten unter besonderen Druck. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE teilt diese Einschätzung nachdrücklich. Wir lehnen den im EEG geplanten Systemwechsel zu Ausschreibungen ab (Positionspapier DIE LINKE, Febr. 2016). Internationale Erfahrungen haben gezeigt, dass Ausschreibungen nicht einer demokratischen Energiewende dienen, sondern zu Marktkonzentration und Monopolisierung führen. Auch die Erwartung niedriger Preise erfüllt sich auf Dauer nicht. Zwar behauptet das Bundeswirtschaftsministerium, man müsse ja nicht die Fehler der anderen machen, doch bewegt sie sich mit Ausschreibungen mangels Erfahrungen durchaus auf unsicherem Parkett. Das neue Förderungssystem müsste daher dringend befristet, von unabhängiger Stelle evaluiert und Ausnahmen für Bürgerenergie eingeräumt werden.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium formulierten „Privilegien“ für Bürgerenergie (d.h. Bundesimmissionsschutz-Genehmigung kann später nachgereicht werden) sind nicht zielführend im Sinne einer Akteursvielfalt. Zum einen, weil die Preisbildung erschwert ist, da Bank-Darlehen erst bei vorliegender Bundesimmissionsschutz-Genehmigung gewährt werden. Zum anderen, weil weiterhin das Risiko verlorener Kosten besteht sowie Strafzahlungen bei Nicht-Realisierung. All dies wird Bürgerenergie von der Teilnahme an Ausschreibungen abschrecken. Auch das immer wieder genannte Beispiel von zwei Bürgerenergiegenossenschaften, die erfolgreich an der dritten Pilot-Ausschreibungsrunde im Dezember 2015 teilgenommen haben (2 von 43 Zuschlägen), stützt nicht die These, dass Bürgerenergie Ausschreibungen grundsätzlich meistert. Denn bei diesen zwei Einzelfällen handelt es sich um Genossenschaften, die bereits vorentwickelte Projekte eingebracht haben, die vor der Förderumstellung zu einem früheren Zeitpunkt nicht rechtzeitig realisiert werden konnten. Daraus nun Rückschlüsse auf den künftigen Erfolg von Bürgerenergie zu schließen ist nicht rechtschaffen.

Als LINKE unterstützen wir eine demokratische und dezentrale Energiewende in Bürgerhand und eine Stärkung auch kleinerer Kommunen als Akteure der Energiewende. Wir bedauern, dass der immer wichtiger werdende Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende, den Bürgerenergie leistet, nicht vom Bundeswirtschaftsministerium und der Großen Koalition gesehen wird und die Bürgerenergie in so große Bedrängnis gebacht wird. Wir unterstützen vielmehr das gemeinsame Konzept des Genossenschaftsdachverbands (DGRV) und Greenpeace Energy eines Listenmodells und die Reservierung eines relevanten Teils der Zubaumenge für die Bürgerenergie. Nach wie vor ist aber auch die von den EU-Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien vorgesehenen 18 MW, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen, eine vorstellbare Größe, wenn man die Vergütung aus dem EEG 2014 entsprechend anpasst. Ungeachtet dessen wird mit dem EEG 2016 das Ausschreibungssystem fest etabliert. Es ist nach unserer Einschätzung vermutlich nicht mehr zu verhindern. Wir fordern angesichts der dramatischen Lage als wichtigste Mindest-Korrekturen eine Anhebung des Gesamt-Ausbauziels sowie Mindestausschreibungsmengen für einzelne Erzeugungsarten. Ferner fordern wir ein Segment für Bürgerenergien, das von Ausschreibungen befreit werden müsste. Ferner müssten die Direktvermarktung für Ökostrom, und damit auch Mieterstromprojekte, endlich wieder ermöglicht werden. 

Zu Ausbaukorridor und Netzproblematik

Aufgrund der Beschlüsse von Paris und der Entwicklungen in den Sektoren Wärme und Verkehr muss zudem neu über den Ausbaukorridor nachgedacht und die Ziele angehoben werden. Die sogenannte „Weltformel“ aus dem ursprünglichen Referentenentwurf, die Wind an Land zum Regulator für Erneuerbare Energien insgesamt machen sollte, ist zwar verhindert worden. Jedoch scheint die Tendenz, die Windenergie an Land auszubremsen nach wie vor zu bestehen. Angesichts der derzeit vorgesehenen Mengen Wind an Land von 2.800 bzw. 2.900 Megawatt brutto in den kommenden Jahren wird ab circa 2022 zeitweise der Nettozubau zum Erliegen kommen. Dies wird die Energiewende insgesamt empfindlich abbremsen, nachdem bereits Photovoltaik und Biomasse aufgrund früherer Reformen die Ausbauziele nicht erreichen.

In der Argumentation des Bundeswirtschaftsministeriums werden nun zunehmend Netzengpässe für das Abbremsen des Windkraftausbaus im Norden verantwortlich gemacht. Damit verbunden wird auch eine erneute Kostendebatte entfacht. Hier werden prognostizierte Kosten in die Diskussion gestreut, die von einer vervierfachung der derzeitigen Kosten ausgehen, aber jeglicher Grundlage entbehren. Die zuständigen Stellen der Bundesregierung wurden von Parlamentariern wiederholt aufgefordert, die Berechnungsgrundlage zu liefern, sind sie aber schuldig geblieben. Staatssekretär Baake hat sogar eingeräumt, dass solche Prognosen kaum wissenschaftlich zu ermitteln seien. Das Ministerium hat dies aber getan und Netzengpassregionen definiert, in denen der Wind-Ausbau auf ein sogenanntes „verträgliches Maß“ reduziert werden soll. Zudem hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Juni 2016 in einer Studie klar gestellt: „Es gibt in Deutschland derzeit keine Netzengpassgebiete, in denen eine Verzögerung des Ausbaus erneuerbarer Energien gerechtfertigt wäre, so wie es im Entwurf des EEG 2016 vorgeschlagen wird.“ Wir halten es für eine gefährliche Entwicklung, falls wie vorgesehen, der Windkraft-Ausbau im Norden (vor allem in Schleswig-Holstein und Niedersachsen) in Abhängigkeit des Netzausbaus reguliert werden soll. Dies wäre ein zusätzlicher Deckel für die preiswerteste Erzeugungsart, dessen Dramatik noch gar nicht abzuschätzen ist. Die Begründung, dieser Zubau könne ja in entsprechend höherem Maße im Süden erfolgen, entspricht nicht der Realität, denn zum Beispiel in Bayern gilt mit der 10-H-Regelung eine faktische Windkraft-Verhinderungs-Gesetzgebung.

Wir, DIE LINKE im Bundestag, werden uns in dem extrem verkürzten und undemokratischen parlamentarischen Verfahren für diese Ziele einsetzen, denn die Energiewende darf nicht großen Investoren überlassen und insgesamt ausgebremst werden. (Zeitplan: 24. Juni: erste Lesung Bundestag, 4. Juli: Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss, 7. Jul: Abschluss Bundestag 2./3. Lesung)

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