Falsche Annahmen zur Klimaneutralität von Bioenergie

Der schlichte wie wirkmächtige und populäre Glaubenssatz ist nicht mehr haltbar, wonach die Verbrennung von Biomasse praktisch CO2-neutral und mithin klimaneutral sei. Das belegt eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Umweltagentur (EEA) vom September d. J. Danach weisen alle Rechnungssysteme zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen von Bioenergie schwere Fehler auf. Die meisten Bioenergieträger haben erheblich größere Treibhausgasemissionen als ihnen derzeit zugerechnet werden.

Die Ursprünge dafür liegen in einer fehlerhaften Anwendung der Vorgaben zur Klimaberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCC). Sie ist weltweit übernommen worden und findet sich auch im Kyoto-Protokoll wieder. Damit stehen die fachlichen Grundlagen der EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien, zu Biokraftstoffen und zum Emissionshandel in der Kritik und mithin zentrale Regelwerke der EU auf dem Prüfstand, die zugleich inhaltlich diesbezügliche nationale Gesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften regeln. Sie alle fördern Bioenergie unter der Annahme, dass die Verbrennung von Biomasse nicht zu einer Anreicherung von Kohlendioxid in der Atmosphäre beiträgt und weitgehend klimaneutral sei. Aufgrund der schweren Fehler könnten die Folgen eines massiven Umstiegs von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern laut Beirat „immens“ sein und zu einem weiteren Anstieg der Treibhausgase und damit zu stärkerer globaler Erwärmung führen. Er fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Rechnungssysteme und eine strategische Neuausrichtung der Förderung von Bioenergie, die eine erheblich geringere Nutzung bedeuten wird.

 

Die Stellungnahme des Beirats hat weitreichende Konsequenzen für die Bioenergiepolitik und dürfte – da große Geschäftsinteressen und ein populäres Weltbild berührt sind - auf entsprechend breit getragenen Widerstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik stoßen.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Beirats und weiter zur Stellungnahme (Opinion of the EEA Scientific Committee on Greenhouse Gas Accounting in Relation to Bioenergy).

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