Lösungszuflüsse im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben

Die Doppelschachtanlage Bartensleben-Marie in Morsleben (Landkreis Börde, Land Sachsen-Anhalt) wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zur Kali- und später zur Steinsalzgewinnung errichtet. Seit 1971 wurde das Salzbergwerk als Endlager für radioaktive Abfälle genutzt. Bis 1998 sind 36 753 m3 radioaktiven Abfalls dort eingelagert worden, davon 22 321 m3 zwischen Januar 1994 und September 1998.

Seit Jahrzehnten gibt es in den Schächten Bartensleben und Marie Lösungs- zuflüsse. In der „Technologischen Untersuchung zur Einlagerung niedrig- bis mittelaktiver Abfälle in der Steinsalzgrube Bartensleben“ des VEB Gaskombi- nat Schwarze Pumpe/Deutsches Brennstoffinstitut Freiberg/Forschungsbereich Kernenergie/Abteilung Endlagerung vom Dezember 1970 wird auf Seite 10 ein Zufluss im Schacht Bartensleben von 5 Liter pro Minute genannt, das entspricht 7,2 m3 pro Tag.

In der Schrift von Albert Günter Herrmann „Endlager für radioaktiven Abfälle Morsleben (ERAM). Laugenzuflüsse in den Grubenfeldern Marie und Bartens- leben: Stoffbestand, Herkunft, Entstehung.“ (Schriften des Bundesamtes für Strahlenschutz 5/92) wird auf Seite 32 ein Gutachten von Gellermann et al. (1991) zitiert, demnach in den Schacht Bartensleben 6 bis 6,5 Liter pro Minute an Lösung zulaufen. Das entspricht 8,64 bis 9,36 m3 pro Tag, davon allein 3,6 Liter pro Minute zwischen 200 Metern und 235 Metern Tiefe aus Roten und Blauen Keuperletten. Weiter laufen (nach o. g. Schrift) in den Schacht Marie 17 Liter Lösung pro Minute zu. Das entspricht 24 m3 pro Tag, davon allein 12 Liter pro Stunde zwischen 130 Metern und 175 Metern Tiefe aus graue, feste Letten mit Gips.

„Auch wenn nicht im Schacht Marie eingelagert wird, so ist er mit dem Bergwerk, in dem eingelagert wurde, auf verschiedenen Ebenen verbunden“, bestätigte Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, am 1. September 2008 gegenüber Mitgliedern des Niedersächsischen Landtages bei einer Befahrung.

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/2257 –

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