8. Anforderungen an Verkehrsunternehmen: Tariflöhne, Transparenz und Demokratisierung

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Die Stärkung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) muss einhergehen mit einer Demokratisierung der Unternehmen, die Leistungen des ÖV erbringen. Neben der Stärkung der innerbetrieblichen Mitbestimmung und der Zahlung von Tariflöhnen ist es wichtig, dass die Menschen vor Ort bei der Gestaltung der Leistungen des ÖV mitentscheiden können. Der Erfolg des ÖV hängt in hohem Maße davon ab, ob er die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer erfüllt. Aus diesem Grund sollten alle Beteiligten ein verbindliches Mitspracherecht bei entsprechenden Entscheidungen bekommen. Insbesondere kommunale Verkehrsunternehmen müssen ungeachtet der Frage, ob sie in öffentlich-rechtlicher oder privater Rechtsform betrieben werden, in demokratisch legitimierte Strukturen eingebettet sein, damit die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben können. Voraussetzung hierfür wäre die Schaffung größtmöglicher Transparenz unternehmerischer Entscheidungsabläufe. Bei privaten Unternehmen ist die innerbetriebliche Mitbestimmung eine wichtige Bedingung für die Einhaltung sozialer und tariflicher Standards. Darüber hinaus müssen durch entsprechende Änderungen im Gesellschaftsrecht auf Bundesebene auch für private Unternehmen die Voraussetzung für ein größtmögliches Maß an Transparenz und demokratischer Kontrolle geschaffen werden. Hierbei können auch Nahverkehrsbeiräte eine wichtige Rolle spielen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen ein echtes Mitspracherecht eingeräumt wird. Langfristig sollte die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Leistungen des ÖV grundsätzlich von Unternehmen erbracht werden, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betrieben werden. Auf diesem Weg soll dauerhaft sichergestellt werden, dass sich die Unternehmenspolitik in erster Linie an den Belangen des Gemeinwohls orientiert und somit auch der besonderen sozialen und ökologischen Bedeutung des ÖV Rechnung getragen wird.

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