Wegen des Umfangs an Informationen sind alle Beiträge zum Schienenverkehr in der eigenen Kategorie BAHN mit den Unterseiten Deutsche Bahn AG sowie den Sonderseiten zu Stuttgart 21 und zur DB-Spitzelaffäre.

Was will die Bundesregierung beim "autonomen Fahren"?

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.2.2021 zum autonomen Fahren (Bundesratsdrucksache 155/21)

Worum geht es? Hintergrund automatisiertes Fahren

Beim automatisierten Fahren – der Begriff autonomes Fahren ist m.E. bewusst irreführend bzw. missverständlich, da autonom eigentlich jede*r Autofahrer*in fährt – unterscheidet man 5 Stufen der Automatisierung (eine gute Übersicht findet sich hier: Autonomes Fahren: 5 Level zum selbstfahrenden Auto | ADAC). Die Stufen 1 und 2 sind Fahrassistenzsysteme, Tempomat, Spurhalteassistent, Abstandshalter und Notbremsassistent (das bezeichnet man auch als Längs- und Querführung eines Fahrzeuges) – DAS ist durchaus sinnvoll, weil es zusätzliche Sicherheit bringt, falls der*die Fahrer*in unaufmerksam ist. Stufe 3, die 2017 im deutschen Recht legalisiert wurde, erlaubt das kurzzeitige Loslassen des Lenkrades, wobei der*die Fahrer*in jederzeit unverzüglich das System übernehmen muss, wenn die Technik am Ende ist. Die neue S-Klasse von Mercedes ist seit 2021 das erste Fahrzeug, dass diese Funktion auf Autobahn anbietet (wegen internationalen Rechts aber nur bis 60 km/h - was auf Autobahnen wenig Sinn macht - und nicht an Baustellen, Tunneln). Mit diesem Gesetzentwurf soll nun die 4. Stufe legalisiert werden, Deutschland wäre damit das erste Land der Welt, dass hierfür einen allgemeingültigen Rechtsrahmen schafft. (Stufe 5 bedeutet komplett fahrerlos, kann ohne Lenkrad gebaut werden, fährt immer und überall autonom – DAS ist definitiv noch Zukunftsmusik! s.u.).

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Hintergrund: Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 Freie Fahrt für UBER & Co.?

Dieses Gesetzesvorhaben ist eines der wichtigsten und umstrittensten der ganzen Legislaturperiode. Das zeigt sich auch daran, dass heute im Bundestag neben dem Gesetz über weitere sechs Anträge abgestimmt wurde und dazu im Ausschuss vor zwei Tagen ebenfalls sechs Anträge von den Fraktionen abgestimmt wurden (> Übersicht über die Anträge der Opposition einschließlich Bewertung, pdf).

Leider wird die Gesetzesvorlage der Aufgabe die neuen Mobilitätsdienstleistungen endlich vernünftig zu regeln nicht gerecht. Es wird ein wenig hier und ein wenig da herumgedoktert. Und es werden zwei neue Kategorien eingeführt, aber es erfolgt keine klare Entscheidung für ein Modell für den Verkehr der Zukunft. Hauptkritik und Sorge ist, dass durch unregulierte Flotten privater Betreiber es zu deutlich mehr Verkehr in den Städten kommt, und dass Taxen und der ÖPNV unter die Räder kommen. Es gibt diverse Untersuchungen die zeigen, dass die unregulierte Einführung dieser Dienste zu MEHR Verkehr in den Städten geführt haben. Und dass die Menschen, die UBER & Co. nutzen, nur zu 20% vom privaten Pkw umgestiegen sind, 60% hingegen aus dem Umweltverbund.

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Neuauflage: Mobilität für alle

mobil fuer alle Aufl4Die überarbeitete 4. Auflage ist da:
Mobilität für alle - Forderungen für einen attraktiven öffentlichen Verkehr 

Diese Broschüre (A5, 30 Seiten) fasst zusammen, was die Linksfraktion im Bundestag für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs als zentrale Säule einer umfassenden Mobilitätswende fordert. Wir wollen ein attraktives, barrierefreies und verlässliches Angebot, gute Taktzeiten und Verbindungen sowie ein einheitliches und einfaches Tarifsystem mit einer Mobilitätsgarantie auch in ländlichen Regionen. Und wir wollen familienfreundliche und gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten, denn sie halten alles am Laufen.
Nur mit insgesamt weniger Verkehr wird ökologische Mobilität und mehr Lebensqualität für alle möglich. Denn die Belastungen und Schäden durch unser derzeitiges Verkehrssystem sind nicht mehr hinnehmbar. 
Download der Broschüre (pdf, 7,4 MB)

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