Wegen des Umfangs an Informationen sind alle Beiträge zum Schienenverkehr in der eigenen Kategorie BAHN mit den Unterseiten Deutsche Bahn AG sowie den Sonderseiten zu Stuttgart 21 und zur DB-Spitzelaffäre.

Links wirkt: amtierende Bundesregierung greift Nulltarif im ÖPNV auf

Strassenbahn FreifahrtÜberrascht wurde die Öffentlichkeit am 13. Februar 2018 von einem Brief der Ministerien für Umwelt und Verkehr sowie des Bundeskanzleramtes in dem ua. Einführung des Nulltarifs in konkret benannten Städten angeboten wurden. Motivation: Eine dohende EU Klage zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide abwenden.

Erfreulich ist, dass jetzt unsere Vorschläge, die wir seit mindestens 2013 detailliert veröffentlicht hatten, als Stohhalm ergriffen werden, die Luftverschmutzung in den Städten wirkungsvoll in den Griff zu bekommen. Aufgegeben haben sie offensichtlich, die Autoindustrie zu zwingen. Aber sie muss gezwungen werden z.b auch mit der Finanzierung eines solchen kostenlosen Nahverkehrs. Zur aktuellen Diskussion unsere Materialien zum Thema:

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Jobticket per Tarifabschluss: Ein Schritt Richtung Bürgerticket?

Strassenbahn Freifahrt

Der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in Hessen bringt eine Besonderheit: Die rund 45.000 Beschäftigte des Landes bekommen ab dem nächsten Jahr ein kostenloses Jobticket (mehr zum Tarifabschluss). Es gilt zu jeder Tag- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, mit den üblichen Mitnahmeregeln: Partner fahren ab 19 Uhr sowie am gesamten Wochenende kostenlos mit, Kinder sind immer kostenfrei mit dabei.

Interessant ist diese Regelung, weil sie deutlich macht, dass Arbeitgeber_innen ein Interesse an einem guten ÖPNV haben. Und sie macht deutlich, dass Verträge, mit denen für eine große Fahrgastgruppe Zeitkarten bereitgestellt werden, sowohl für die Nutzer_innen also auch für die Verkehrsbetriebe und -verbünde attraktiv sind.

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Schwarzfahren ist keine Straftat!

schwarzfahrenHeute wurde im Verkehrsausschuss der Antrag der Linksfraktion beraten: „Entkriminalisieren des Fahrens ohne Fahrschein – Polizei und Justiz entlasten“ (Drs. 18/7374). Zusätzlich zum „erhöhten Beförderungsentgelt“ noch Geld- oder sogar Freiheitsstrafe: Das ist völlig unverhältnismäßig, kriminalisiert meistens unbescholtene Menschen und verursacht hohe Kosten für die Allgemeinheit. Die Große Koalition will offensichtlich aber weiter daran festhalten und hat den Antrag abgelehnt; die Grünen stimmten zu.

Falschparken, das nur zu oft andere behindert oder sogar gefährdet, wird mit meist nur 10-30 Euro Bußgeld geahndet. Wiederholungstätern droht kein erhöhte Strafe. Das sogenannte Schwarzfahren zieht hingegen 60,- erhöhtes Beförderungsentgelt und zusätzlich im Wiederholungsfall ein Verfahren nach Strafgesetzbuch nach sich. Diese Strafe ist für die Betroffenen völlig unverhältnismäßig, hat keine nennenswerte abschreckende Wirkung, sondern führt im Gegenteil zu gesellschaftlich nicht sinnvollen Effekten:

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