Sozialticket ist eine Notwendigkeit: Antrag und Anhörung im Landtag NRW

nur-mit-FahrausweisZum Antrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW "Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites Sozialticket ist eine Notwendigkeit" findet am Dienstag, dem 8. November 2011, 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung statt (Einladung mit Fragenkatalog).

Im Antrag wird ein Sozialticket gefordert, dass "jederzeit kündbar und rund um die Uhr nutzbar sein [muss]. Dieses Monatsticket darf nicht mehr als 15 € kosten und muss Menschen unterhalb der Armutsgrenze und insbesondere Bezieher/innen von folgenden Leistungen stig-matisierungsfrei angeboten werden:

  • Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II;
  • Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach dem SGB XII;
  • Wohngeldempfänger/innen;
  • Empfänger/innen von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz;
  • laufendes Einkommen max. 30% über den Bedarfssätzen des SGB II bzw. SGB XII
  • Personen die in einem Alten- bzw. Pflegeheim leben oder in einer stationären Ein-gliederungseinrichtung und lediglich einen Barbetrag nach dem SGB XII zur persönli-chen Verfügung erhalten;
  • Empfänger/innen von laufenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII; laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;

Zudem muss ein solches landesweites Sozialticket in Form einer NRW-Card an bestehende Stadt-Passmodelle anknüpfen und vergünstigten bzw. kostenfreien Zugang zu kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten der Kommunen und des Landes, u.a. Schwimmbäder, Zoos, Theater, Büchereien, Volkshochschulen, gewähren." (vollständiger Antrag hier)

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