Positionspapier der "BAG Agrarpolitik und ländlicher Raum" zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur ersten Säule der EU-Agrarpolitik

Die AG Agrarpolitik/ländlicher Raum beim Parteivorstand DIE LINKE hat sich am 12. Mai 2012 auf einem Bundestreffen mit den Vorschlägen der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013 und der dazu bislang geführten gesellschaftlichen Debatte befasst. Im Ergebnis sind wir mehrheitlich zu folgender Einschätzung gelangt:

1. Allgemeine Feststellungen

Die Kommissionsvorschläge gehen zum Teil in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt hinter den Erfordernissen einer zukunftsfähigen EU-Agrarpolitik (GAP) zurück. Als Fortschritte gegenüber dem Ist-Zustand werten wir die Einbeziehung des Faktors Arbeit in die Prämienberechnungen, die Ökologisierung der Direktzahlungen („Greening“), die noch gezieltere Ausrichtung der Zahlungen auf die tatsächlich aktiven Landwirtinnen und Landwirte, die schrittweise Annäherung der bisher unterschiedlichen Stützungshöhe zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowohl bei den Direktzahlungen wie auch bei den Mitteln für die ländliche Entwicklung. Damit sieht die LINKE wesentliche Elemente ihrer GAP-Vorschläge aus dem Jahr 2010 vom Grundsatz her berücksichtigt, auch wenn die konkrete Ausgestaltung Wünsche offen lässt, teils noch unklar ist und nachgebessert werden muss. Insbesondere gilt es, noch konsequenter den Grundsatz zu verwirklichen, dass öffentliche Gelder vor Allem bei pauschalen Direktzahlungen nur noch für konkret nachweisbare öffentliche Leistungen fließen, gebunden an einfache aber wirksame soziale und ökologische Kriterien.
2. Zu den Direktzahlungen (Säule I)


● Wir halten es für richtig, dass das 2-Säulen-Modell beibehalten werden soll. Auch unser Konzept sieht das für die neue Förderperiode vor. Allerdings streben wir langfristig die Zusammenführung beider Säulen an. Noch aber sind die Direktzahlungen aus der 1. Säule unerlässlich zur Einkommenssicherung als Entgelt für nicht vom Markt honorierte gesellschaftliche Leistungen, als Ausgleich für die meist höheren als international üblichen Standards der EU und den fortschreitenden Abbau des Außenschutzes (WTO) sowie zur einzelbetrieblichen Absicherung von Risiken.
 
● Wir fordern den schrittweisen Übergang zur einheitlichen nationalen Basisprämie bis 2017 und damit die Überwindung des Zustands, dass die Landwirtinnen und Landwirte in den dreizehn Prämienregionen aufgrund des Fortwirkens des vergangenheitsbezogenen Förderelements in unterschiedlicher Höhe gefördert werden. Es darf nicht sein, dass in Regionen mit höhe­rem Ertragsniveau die Basisprämie, die ausdrücklich der Einkommensstützung dienen soll, pro Hektar höher ausfällt als in Regionen mit niedrigerem Ertragsniveau. Ebenso wäre es keinesfalls richtig, dass für gleiche Leistungen bei Erfüllung der Kriterien der „Greening“-Prämie die Zahlungen je Region unterschiedlich hoch ausfallen.

●„Bei den Direktzahlungen in der Landwirtschaft lehnen wir Kappung und Degression der Basisprämien bei Großunternehmen ohne Berücksichtigung der sozialen Komponente (z. B. Lohnkosten) ab, weil dadurch die historisch gewachsenen Agrarstrukturen im Osten Deutschlands einseitig benachteiligt würden.

Da es für uns ein vordringliches Anliegen ist, mehr Beschäftigung in den Dörfern zu fördern und nicht - wie bisher im Art. 39 EG-Vertrag verankert  - einseitig die Erhöhung der Produktivität, werben wir erneut für unser Konzept einer 20 Prozent -Arbeitsprämie für alle Landwirtschaftsbetriebe.

Die vorgeschlagene Möglichkeit, die Lohnkosten (einschließlich Steuern und Sozialabgaben) bei der Basisprämienberechnung zu berücksichtigen, erfordert eine unbürokratische Nachweisführung. Bei konsequenter Anwendung wird der Faktor Arbeit indirekt berücksichtigt und erscheint sozial gerechtfertigt.

Allerdings bestehen Bedenken, diese Regelung könnte aus verschiedenen Gründen abgewandelt werden und dann generell für alle Großbetriebe Gültigkeit erlangen. Das lehnen wir entschieden ab, denn die Bildung von Genossenschaften und anderen Gemeinschaftsunternehmen ist eine adäquate Antwort auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft.

● Wir bejahen besonders die Installation einer 30 Prozent-Ökologiesierungskomponente („Greening“-Prämie), zumal eine Honorierung ökologischer Leistungen ebenso wie die sozialer Leistungen der Politik unserer Partei DIE LINKE. entspricht. Unser Konzept ist jedoch weitgehender. Danach sollen 80 Prozent der verfügbaren Mittel als Umweltprämie und 20 Prozent als Arbeitsprämie eingesetzt werden.

Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Kommissionsvorschlag halten wir z. B. als eine Alternative zu den obligatorischen 7 Prozent ökologische Vorrangfläche wahlweise einen Umfang von 5 Prozent als dauerhafte ökologische Vorrangflächen bzw. von 10 Prozent  als ein- oder mehrjährige Vorrangflächen gemäß unserem Konzept für ausreichend. Auch sind wir offen für die Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen, wenn dadurch wie bei Betrieben des ökologischen Landbaus bereits vorgesehen, keine Konsequenzen für die 2. Säule, d. h. keine Kürzungen wegen Doppelförderung erfolgen. Ebenso sollte der Anbau von Futterleguminosen und mehrjährigen Energiepflanzen möglich sein, wobei das Entscheidungskriterium die Sicherstellung der Ziele eines wirksamen Bioverbundes im Interesse des Erhalts und der Verbesserung der Artenvielfalt sein muss.

Die Bedingungen Anbaudiversifizierung und Dauergrünlanderhalt sind für uns grundsätzlich nicht verhandel- , jedoch im Detail verbesserbar. Auch sollten insgesamt gegenüber dem derzeitigen Vorschlag regionale Besonderheiten der Flächennutzung im Umweltinteresse Berücksichtigung finden.

Entschieden wenden wir uns gegen Versuche, mit dem Argument von „zu viel Bürokratie“ das Greening zu unterlaufen. Damit schließen wir sinnvolle Vereinfachungen keineswegs aus, zumal die EU-Kommission selbst von einem teilweisen bürokratischen Mehraufwand von 15 Prozent ausgeht.  

● Wir sind ohne Wenn und Aber dafür, dass jene Landwirtschaftsbetriebe, die nicht gewillt sind, die Greeningvorgaben einzuhalten, nicht nur keine „Greeningprämie“ erhalten, sondern auch der Basisprämie zur Einkommensstützung verloren gehen. Die Verknüpfung beider Prämien ist für uns unabdingbar, denn nur so ist der Grundsatz, jeder Euro für anerkannte öffentliche Leistungen, realisierbar. Noch lässt der Kommissionsvorschlag die konkrete Ausgestaltung eines Sanktionsmechanismusses offen.

● Wir plädieren dafür, dass die Möglichkeit, bis zu fünf Prozent der Mittel für Direktzahlungen als Zusatzzahlung auf die entkoppelte Basisprämie für Betriebe mit Flächen in Gebieten mit besonderen natürlichen Einschränkungen einzusetzen, genutzt wird. Damit soll die Ausgleichszulage nach der ELER-Verordnung nicht in Frage gestellt sondern ergänzt werden.

Eine solche Zusatzzahlung könnte auch ein flexibles Instrument der Feinkorrektur für Fälle sein, wo die von einigen Bundesländern befürchtete Anwendung der vorgeschlagenen Abgrenzungskriterien tatsächlich zu Verwerfungen und Ungerechtigkeiten führt, also für Fälle, wo die Neueinstufung nach biophysikalischen Kriterien im Vergleich zur in Deutschland aus der Bodenbewertung abgeleiteten Landwirtschaftlichen Vergleichszahl zu starken Abweichungen führt.

● Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission, dass die Direktbeihilfen nur den aktiven Landwirtinnen und Landwirten gewährt werden sollen. Auch halten wir die vorgeschlagene Definition „Aktiver Landwirt“ für sachgerecht, wonach Antragstellend, deren Gesamteinkünfte aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten im jüngsten Steuerjahr das Zwanzigfache der Direktzahlungen übersteigen, von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden, mit Ausnahme derjenigen, die lediglich bis zu 5000 Euro an Direktzahlungen erhalten. Damit würde verhindert, dass z. B. Energiekonzerne für die Bewirtschaftung von Flächen im Rahmen der Rekultivierung einstiger Tagebaue Prämien kassieren.

Nach unserer Einschätzung sind auch Befürchtungen, dass besonders Nebenerwerbsbetriebe mit nichtlandwirtschaftlichen Standbeinen wie „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder Biogas-, Solar- oder Windenergieanlagen dadurch negativ betroffen wären, weitestgehend gegenstandslos.

Allerdings verschließen wir uns nicht der Argumentation vom zu hohen bürokratischen Aufwand und sind deshalb offen für alle Alternativvorschläge, bei denen mit weniger Aufwand verhindert wird, dass Betriebe landwirtschaftliche Direktzahlungen erhalten, deren Tätigkeit nicht oder nur zu einem geringen Teil landwirtschaftlicher Art ist.

● Wir meinen, dass die vorgeschlagene obligatorische Festlegung einer einheitlichen Kleinerzeuger- und Junglandwirteregelung für alle Mitgliedsstaaten den beträchtlichen agrarstrukturellen Unterschieden kaum gerecht wird und daher fakultativ angeboten und national ausgestaltet werden sollte.

In Deutschland besteht durchaus die Notwendigkeit einer gezielten Förderung der Hofnachfolge. So ergab die Landwirtschaftszählung 2010, dass in 64 Prozent  der Haupterwerbs- und 76 Prozent der Nebenerwerbsbetriebe  keine oder eine ungewisse Hofnachfolge gegeben ist.

Auch halten wir eine nationale Kleinbetriebsregelung für sinnvoll, insbesondere zur Entlastung der Betriebe und Verwaltungen von Bürokratie. 

AG Agrarpolitik und ländlicher Raum, beschlossen am 12.05.2012 in Berlin

 

 

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