Position der "BAG Agrarpolitik und ländlicher Raum" zum ELER 2014 - 2020

ELER 2014-2020 Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung der ländlichen Räume

Kritik und Vorschläge zum KOM(2011) 627 vom 19.10.2011

Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) 2011/0282(COD)

Die Partei DIE LINKE erkennt ihre Verantwortung für die Entwicklung ländlicher Räume, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland und in Europa zwischen den urbanen Zentren und den strukturschwachen ländlichen Regionen zu schaffen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist für DIE LINKE der passende politische Handlungsrahmen für die Belange der ländlichen Strukturentwicklung. Hierfür ist eine finanzielle und politische Aufwertung der Politik des ländlichen Raums notwendig.
Die Europäische Union (EU) hat mit ihren vorgelegten Legislativentwürfen für den Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Chance verpasst, der 2. Säule eine klare politische Strategie zu geben. Eine räumlich ausgewogene ländliche Entwicklung ist zwar eines der drei großen Ziele der EU-Agrarpolitik, wie die Kommission in ihrem Reformvorschlag erklärt. Jedoch sprechen die Zielsetzungen in den prioritären Politikfeldern eine andere Sprache. Allein die Tatsache, dass nur eine von insgesamt sechs Förderprioritäten[1] einen eindeutigen territorialen Bezug hat, nämlich der Schwerpunkt „soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung“ zeigt eindeutig die Schwerpunktsetzung. Wichtige Themen der ländlichen Entwicklung, wie die demografische Entwicklung, Lebensqualität sowie Daseinsvorsorge und ländliche Infrastruktur finden wenig Beachtung in den Prioritäten. Wenn die Politik zur ländlichen Entwicklung ihrem Namen gerecht werden will, sollte sie aber generell auf Anpassungsbedarf in ländlichen Räumen reagieren, egal ob dieser aus Reformen in der 1. Säule der Agrarpolitik hervorgerufen wird oder anderer Natur ist. Hierfür bedarf es, neben der verbesserten finanziellen Ausstattung, auch einer grundsätzlichen Reform der GAP.

Reformversuche mit angezogener Handbremse und einem deutschen Spardiktat von 100 Mrd. für die EU-Finanzausstattung, gehen hauptsächlich zu Lasten der ELER-Förderung und damit auf Kosten der ländlichen Entwicklungspolitik. Einer wirklichen Reform hin zu einer stärkeren Wichtung der ländlichen Entwicklung stehen diese Rahmenbedingungen entgegen. Auch die Versuche der EU-Kommission, den ELER mit anderen Fonds (EFRE[2], ESF[3], EMFF[4]) zu verknüpfen und in einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) sowie in Partnerschaftsvereinbarungen einzubinden, sind zu zaghafte Ansätze einer neuen Politik. Daran ändert auch nicht, dass die positiven Aspekte in der Neuausrichtung in der 2. Säule, die ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Wissenstransfers, der Beratung, der Kooperation und den ausgebauten LEADER-Ansatz[5] legen. Fazit: Die strategische Neuausrichtung im ELER und die Entwicklung einer wirksamen Unterstützung der Entwicklung der ländlichen Räume über den Agrarsektor hinaus, ist der EU-Kommission damit leider nicht gelungen.

Angesichts der großen Herausforderungen vor denen die ländlichen Räume stehen, ist eine sektorübergreifend ausgelegte Politik, die die Region als Ganzes sieht, ein Gebot für die Ausgestaltung der neuen Förderperiode 2014-2020. Die AG Agrarpolitik und ländlicher Raum beim Parteivorstand DIE LINKE sieht in folgenden Punkten verstärkten Handlungsbedarf der europäischen und nationalen Gremien, insbesondere für die eigene Partei und Bündniskräfte auf parlamentarischer Ebene.

-   Die finanzielle Ausstattung des ELER mit ausreichendem Budget muss, unabhängig von der ersten Säule, gelingen. Eine Umschichtung von Mitteln der ersten Säule in die zweite Säule lehnen wir deshalb ab.

„Europe 2020“ SEK(2011)867,868  KOM(2011) 29.06.2011 Teil 2

-   Wir stehen in klarer Opposition zu den Plänen der Bundesregierung die EU Beiträge auf Kosten der ländlichen Entwicklungspolitik und der Strukturfonds abzusenken bzw. als Disziplinierungsmittel der Haushaltspolitik von Mitgliedsstaaten zu missbrauchen.

„Europe 2020“ SEK(2011)867,868  KOM(2011) 29.06.2011 Teil 1

-   Wir befürworten, dass auch nach dem ELER , vergleichbar mit EFRE und ESF, die aus der Ziel – 1 – Förderung  heraus fallenden Regionen, vor allem die besonders benachteiligten ländlichen Räume, zu Übergangsgebieten erklärt werden können.

 

-   Für die spürbare Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Räumen halten wir die ausreichende Ausstattung mit Arbeitsplätzen, die den Menschen und der Umwelt dienen, für eine unabdingbare Voraussetzung. Dieses Ziel ist im ELER stärker zu betonen.  

ART 5

-   Eine höhere finanzielle EU-Beteiligung an Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie ist erforderlich, damit die zu niedrig definierten förderfähigen Höchstsätze ihre Anreizwirkung unter heutigen Markverhältnissen tatsächlich bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern der Flächen entfalten.

ART 31

-   Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum - Festschreibung von finanziellen Anteilen für Ökolandbau, der Förderung nachhaltiger Forstwirtschaft, des Gartenbaus und den übrigen Bereichen der umweltverträglichen Landnutzung und Binnenfischerei.

ART 9

-   Risikomanagements wie Versicherungen für die tierische und pflanzliche Erzeugung und Einkommensabsicherungsmöglichkeiten haben in der 2. Säule nichts zu suchen. Eine Absicherung der landwirtschaftlichen Primärproduktion erfolgt durch Direktzahlungen über
1. Säule der GAP. Das elementare Versicherungsgeschäft soll dem privatrechtlichen Sektor überlassen bleiben. Wir schlagen diesbezüglich aber eine deutliche Stärkung von  Kooperationen bzw. Fonds der Erzeuger auf Gegenseitigkeit zur Selbsthilfe sowie eine steuerfreie Risikovorsorge der Betriebe außerhalb der 2. Säule vor.

ART 39

-   Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung einer nationalen und europäischen Eiweißstrategie als Beitrag zum internationalen Umwelt-Klimaschutz sowie der Umsetzung der Europäischen Bodenschutzrichtlinie.

-   Umsetzung lokaler Strategien mit der LEADER-Methode soll fondsübergreifend verpflichtend für alle Fonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF) sein. Die Entwicklung des ländlichen Raums, soll eigenverantwortlich durch die ländlichen Akteurinnen und Akteure getragen werden.

-   Koordinierung bzw. Management nach dem LEADER-Prinzip der verschiedenen EU-Fonds in ländlichen Räumen muss an den ELER gebunden werden. Das sollte die EU oder der Bund (GSR) verbindlich festlegen.

-   Im Interesse der konsequenten Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips muss der Einführung von Regionalfonds eine viel höhere Bedeutung beigemessen werden. Diese sollen sich an den Zielen regionaler Entwicklungskonzeptionen orientieren, von Regionalen LEADER - Aktionsgruppen verwaltet und nicht an administrative Verwaltungsstrukturen gekoppelt sein.  

Für uns ist mit dem Vorschlag der KOM zur 2. Säule der Agrarpolitik die Diskussion für bessere Lösungen eröffnet, an der wir uns mit o.g. Standpunkten und Vorschlägen beteiligen wollen.

AG Agrarpolitik und ländlicher Raum, beschlossen am 12.05.2012 in Berlin



[1]          1. Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation; 2. Priorität: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft; 3. Priorität: Organisation der Nahrungsmittelkette & Risikomanagement; 4. Priorität: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen; 5. Priorität: Ressourceneffizienz, Übergang zu einer lowcarboneconomy; 6. Priorität: soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung

[2]              Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

[3]              Europäischer Sozialfond

[4]              Europäischer Meer- und Fischereifond

[5]              LEADER-Ansatz steht für die Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Bürger in einer Lokalenaktionsgruppe (LAG) zur Entwicklung von Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) sowie über die Entscheidung von Projektmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

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