Blühende Landschaften ab 2014?

Foto: Christian RehmerBrüssel ist weit weg, denken viele. Doch gerade in der Agrarwirtschaft wird mit wachsender Unruhe in Richtung der belgischen Metropole geschaut. Die Debatte um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der EU nach 2013 geht in die Zielgerade. Reichlich politischer Zündstoff, denn es geht um viel Geld – 40 Milliarden Euro. Die Linksfraktion hat dazu bereits im März 2010 ihr Konzept für mehr soziale und ökologische Zielgenauigkeit der Agrar-Förderung  vorgelegt. Die Vorstellungen der EU-Kommission, die der EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos eingebracht hatte, werden seit Herbst 2011 sehr heftig diskutiert. Aus unserer Sicht gehen sie in die richtige Richtung. Nun drängt die Zeit, denn bereits ab Januar 2014 sollen die neuen Regeln gelten.

Am Montag fand im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zur GAP statt mit dem Schwerpunkt Ökologisierung der Förderpolitik. Die Linksfraktion hatte Professor Wiggering vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg als Sachverständigen benannt. In seiner Vertretung betonte Dr. Müller in seinem Statement, wie wichtig das so genannte „Greening / Begrünen“ der GAP sei. Unter diesem Begriff werden Reformvorschläge für eine umwelt- und klimaschonendere Agrarproduktion zusammengefasst. Was von Bundesregierung und Bauernverband als reine Flächenstilllegung verunglimpft wird und als Verschwendung von Produktionspotential, ist für andere die existenzielle Grundlage für eine neue Legitimation der Agrarförderung. Auch DIE LINKE will das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ stärken.

Das heißt: Arbeitsplatzsicherung, Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt sind unsere wichtigsten Ziele. Eine wichtige Voraussetzung dafür sehen wir in der Sicherung einer breiten Streuung des Bodeneigentums und vor Ort verankerte Agrarbetriebe statt Übernahme durch nicht-landwirtschaftliches Kapital.

Aus unserer Sicht ist der Kommissionsvorschlag für so genannte „ökologische Vorrangflächen“ (ÖFV) in allen Betrieben richtig. Wir hatten je nach ihrer Ausgestaltung 5 bis 10 Prozent gefordert, Ciolos schlägt 7 Prozent vor. Nach unserem Konzept sind das ausdrücklich keine Stilllegungsflächen, sondern sie sollen regionale ökologische Defizite ausgleichen helfen. Gemeint sind z.B. Blühstreifen, Feldgehölze, Feuchtwiesen, Überflutungsflächen oder es können Feld-, Gewässer- oder Waldränder gestaltet werden. Das würde wieder mehr biologische Vielfalt in die  Agrarlandschaft bringen. Wo solche Strukturen noch existieren oder geschaffen wurden sollten sie berücksichtigt werden. Auch der Anbau von Eiweißfutterpflanzen zur Ablösung von Soja-Importen aus Lateinamerika soll anteilig als ÖVF angerechnet werden können. Dort wäre dann mehr Platz für Lebensmittelanbau für den lokalen Bedarf und weniger Druck, noch mehr Regenwald abzuholzen. Das ist wirksamer Klimaschutz.

Dieser Artikel erschien am 26. Oktober 2012 im Bundestagsreport der Brandenburger Landesgruppe der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

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