Kleine Anfrage zeigt: VW und Audi lügen und vertuschen weiter

Antwort der Bundesregierung (19/1149) auf die Kleine Anfrage  (19/698) der Abgeordneten Ingrid Remmers u.a.

 

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE AUS DER KLEINEN ANFRAGE

1) VW und Audi haben bezüglich Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelogen.

2) Das KBA hat jetzt in Bescheiden gegenüber VW und Audi erneut illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Ein Teil dieser Bescheide ist bestandskräftig. Es wurde also vom Hersteller die Feststellung der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen akzeptiert, wie es bei VW bereits früher der Fall war (den öffentlichen Dementis von VW zum Trotz).

EINZELHEITEN

VW hat bezüglich des VW Touareg gegenüber dem KBA gelogen. VW hatte eine Erklärung abgegeben, dass keine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird (Antwort auf Frage 2). Aufgrund eigener Untersuchungen hat das KBA aber eine Abschalteinrichtung ermittelt (Antwort auf Frage 3).

Auch Audi hat bezüglich des Audi A6 gegenüber dem KBA gelogen. Eine Abschalteinrichtung wurde vom KBA im Rahmen eigener Untersuchungen ermittelt (Antworten auf Fragen 17 und 18).

Die Abschalteinrichtungen konnten vom KBA durch Analyse der Motorsteuerungssoftware in Verbindung mit gezielten Abgasmessungen festgestellt werden (Antwort auf Frage 25). Aktuell werden 60 bis 70 Fahrzeuge pro Jahr überprüft (Antwort auf Frage 26).

Das KBA hat Audi bezüglich des A8 am 19.1.2018 aufgegeben, „schon produzierte, aber noch nicht erstmals in den Verkehr gekommene, Fahrzeuge vor der Erstzulassung in einen vom KBA freigegebenen, vorschriftsmäßigen Zustand“ zu bringen. Die neuen Fahrzeuge waren also nicht einem zulassungsfähigen Zustand (Antwort auf Frage 21).

Die Abschalteinrichtungen wurden in Bescheiden VW und Audi festgestellt, allerdings sind noch nicht alle Bescheide bestandskräftig. Das heißt aber auch in einigen Fällen wurde von VW oder Audi anerkannt, dass illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden.

Das KBA hat beim Audi 3.0 l Euro 6 in den Bescheiden vom 1.12.2017 und 19.01.2018 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und Rückrufe veranlasst (Antwort auf Fragen 13 und 14).

Bezüglich der Audi-Fahrzeuge 3.0 l Euro 6 A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 laufen Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften (Antwort Frage 17). Wieso ermittelt die Staatsanwaltschaften in diese Fällen? Was unterscheidet diese von den anderen, wo ebenfalls verschwiegen / gelogen wurde?

Der Motor V6 TDI Gen 2 MP (Mono) wurde neben dem VW Touareg auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan, Audi Q5 und Audi A8 verbaut. Bei diesen Verfahren läuft noch ein „Verwaltungsverfahren“ (Antwort auf Frage 4).

Die Bundesregierung behauptet: „Das KBA hat Auflagen erlassen, die den rechtmäßigen Zustand der Fahrzeuge im Hinblick auf die einzuhaltenden Typgenehmigungsvorschriften umfassen gewährleisten.“ Bei den bisher bekannten Softwareupdates wird aber lediglich der Ausstoß von NOx-Emissionen um 25 bis 30 Prozent vermindert, was aber nicht heißt, dass die Grenzwerte auf der Straße eingehalten werden. Vielmehr wird die durchschnittliche Überschreitung der NOx-Grenzwerte auf der Straße lediglich vom 6-7-fachen auf etwa das 4-fache sinken.

Beim VW Transporter T6 läuft die Untersuchung noch (Antwort auf Frage 24).

Zum Thema Nachrüstung verweist die Bundesregierung auf die AG 1 des Nationalen Forums Diesel (Antwort auf die Fragen 35 und 36), obwohl sie selbst weiß, dass die unterschiedlichen Meinungen in der AG bezüglich Machbarkeit und Finanzierbarkeit so verhärtet sind, dass mit keiner Konsensentscheidung zu rechnen ist. Selbst die Generalsekretärin der CDU, Kramp-Karrenbauer, fordert die Autokonzerne auf, die Nachrüstung auf eigene Kosten schnell vorzunehmen.

POLITISCHE EINSCHÄTZUNG

In der Autoindustrie ist der Willen zur Aufklärung aller Sachverhalte und der Abstellung aller Fehlentwicklung weiterhin nicht ausreichend, falls er überhaupt vorhanden ist. VW und Audi haben auch nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals weiterhin illegale Abschalteinrichtungen verwendet und diese dem KBA verschwiegen bzw. auf Nachfrage (bei der Erstellung des 1. Berichtes der UK „VW“) verleugnet. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind offensichtlich weder ausreichend, um den Diesel-Abgasskandal abschließend aufzuklären, noch um das kriminelle Fehlverhalten durch die Autoindustrie zu stoppen. Einziger Lichtblick ist die Tatsache, dass das KBA nun selbst in der Lage und offenbar willens ist, bestimmte illegale Abschalteinrichtungen nachzuweisen.

Wir wollen dennoch weiterhin die Übertragung der Verantwortlichkeit für die Feldüberwachung auf das Umweltbundesamt, um die nachgewiesene jahrelange Kumpanei zwischen KBA und Autoindustrie zu beenden.

Die Bundesregierung muss ihren gescheiterten Versuch aufgeben, den Diesel-Abgasskandal im Einvernehmen mit der Autoindustrie zu verschleppen. Sofort notwendige Maßnahmen ist die Nachrüstung der Dieselautos mit funktionierender Abgasreinigung auf Kosten der Autoindustrie, sowie die Verhängung der gesetzlich vorgesehenen Geldbußen.

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