Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit in Bahnhöfen

Aus dem Rundbrief Bahn für Alle // 22. März 2010:
Am 22. Februar entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch in Bahnhöfen und Flughäfen gelten. Aus der Urteilsbegründung: "Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf." (Pressemitteilgung mit Urteilsbegründung des BVerfG) Am 5. März verteilten Aktive vom Bündnis Bahn für Alle im Stuttgarter Bahnhof die neuen "Ihr Reiseplan" - Faltblätter gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 und für eine bessere Bahn in öffentlicher Hand. Sicherheitsleute der Bahn forderten sie auf, dieses zu unterlassen und das Bahnhofsgebäude zu verlassen. Die Aktiven holten eine Kopie der BVG-Entscheidung hervor. Der Sicherheitsdienst rief daraufhin die Bundespolizei. Die beiden Bundesbeamten waren besser über die Rechtslage informiert - und behelligten die Aktiven nicht weiter beim Flyerverteilen im Bahnhof. NachahmerInnen dieser Aktion in vielen anderen Bahnhöfen werden die DB AG daran erinnern, dass sie ihre verfassungswidrige Hausordnung für die Bahnhöfe ändern muss.

Ausführlicher Bericht

Rechtsinfo für Aktionen in Bahnhöfen und Zügen

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