Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel
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- 17 April 2012
- von Dominik Fette und Uwe Witt
Am 21. Dezember verkündete der EuGH das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den Emissionshandel (siehe dazu die Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter und Herbert Behrens). Fast zeitgleich erreichte uns eine umfangreiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel“ (Drs.-Nr. 17/8264).Nach der EU-Richtlinie 2008/101/EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem hat ab Januar 2012 für diesen Bereich die erste Handelsperiode begonnen. Sowohl gewerbliche als auch nicht- gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen seitdem für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid (CO2) eine Emissionsberechtigung (EB) abgeben. Vom Emissionshandel betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge durchführen, welche im
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