Union will kein Anbauverbot für Gentech-Pflanzen

von Dr. Kirsten Tackmann

In der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Gentechnikgesetzes am 16. Januar ging es um eine neue EU-Regelung, nach der Mitgliedsstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auch dann verbieten können, wenn die gentechnische Pflanze EU-weit zugelassen ist.

DIE LINKE kämpft seit jeher gegen die Risikotechnologie Agrogentechnik, die in unserem Land von der Mehrheit (rund 76 Prozent) abgelehnt wird. Wir fordern ein EU-Zulassungsverfahren, das alle Gefahren prüft und riskante Pflanzen verhindert. Verbesserungen wurden erreicht, aber es bleiben Lücken. Zum Beispiel werden sozio-ökonomischen Folgen, ethische Fragen und Langzeitwirkungen unzureichend oder gar nicht geprüft.

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Agrogentechnik ist riskant und wird nicht gebraucht

In Deutschland wird die Agrogentechnik von der Mehrheit der Bevölkerung (rund 76 Prozent) abgelehnt. Leider ist die Haltung in anderen Mitgliedstaaten der EU weniger eindeutig. Entsprechend ist der Eiertanz in Brüssel: Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) zum Anbau oder als Lebens- und Futtermittel finden bei Abstimmungen in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig keine qualifizierte Mehrheiten – weder dagegen noch dafür. Auch, weil sich die Bundesregierung bestenfalls enthält. Damit macht sie aber den Weg zur Zulassung frei, denn so kann die EU-Kommission ersatzweise entscheiden – und dies meist im Sinne der antragstellenden Unternehmen und gegen viele kritische Einwände. So wird aber eine Ausnahmeregel zum Normalfall. Das EU-Parlament sieht damit unter anderem auch seine demokratischen Rechte verletzt.

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Wie das Märchen von der beherrschbaren Agro-Gentechnik zum Alptraum wird

Illegaler Gentech-Raps in Brandenburg

Ende Oktober 2015 kam aus Großbritannien die Warnung vor Verunreinigungen in Winterrapssaatgut (Sorte HRC918) durch einen in der EU nicht zugelassenen Gentech-Raps an die in Deutschland zuständige Behörde, das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zwar informierte das BVL umgehend die zuständigen Behörden in den Bundesländern. Aber der Öffentlichkeit blieb ahnungslos. Erst nachdem eine Nichtregierungsorganisation via Umweltinformationsgesetz (UIG) nachbohrte, gab das BVL eine Pressemitteilung raus. Da schrieb man schon den 4. Dezember 2015.

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Keine Patente auf Leben

So lautete die unmissverständliche Forderung der Teilnehmer der Tagung „Der patentierte Affe“ am 17. Juni in Berlin. Hier wurde vor dem Hintergrund der neuen technischen Möglichkeiten zur radikalen Veränderung des Erbgutes, die Frage nach den ethischen und rechtlichen Grenzen und der Verantwortung von Politik, Wissenschaftlern und Investoren diskutiert.

In den letzten zehn Jahren haben sich Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren fast verdreifacht. Das bestätigen jetzt auch offizielle Zahlen der Bundesregierung.

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